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26-jährige Frau im Iran gehängt

25. Oktober 2014

Allen Appellen zum Trotz ist im Iran eine junge Frau nach fünf Jahren in der Todeszelle wegen Mordes hingerichtet worden. Der Justizapparat war dagegen, kam gegen ein Spezialgesetz aber nicht an.

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Rejhaneh Dschabbari während des Prozesses (Archivfoto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/Goalara Sajadieh

An einem heißen Juli-Tag im Jahr 2007 wollte die damals 19-jähriger Rejhaneh Dschabbari (das Artikelbild zeigt sie während des Prozesses) für zwei männliche Auftraggeber eine Wohnung im Norden der Hauptstadt Teheran neu dekorieren. Als Dschabbari dort ankam, wollte sie- so ihre spätere Aussage vor Gericht - einer der Männer, der Geheimdienstmitarbeiter Mortesa Abdolali Sarbandi, vergewaltigen. Sie habe sich verteidigt und den Mann in Notwehr erstochen.

Die Ermittlungen der Polizei haben den von der jungen Iranerin geschilderten Ablauf allerdings nicht bestätigt. "Wir konnten keinerlei Spuren einer Vergewaltigung feststellen", erklärte Chefermittler Mohammed Hussein Schamlu. Gegen die Version von einer Vergewaltigung spreche auch, dass der Mann - angeblich beim Beten - von hinten erstochen wurde. Die Ermittlungen ergaben weiterhin, dass Dschabbari das Messer zwei Tage vorher gekauft hatte.

Im Gericht war auch von einer "unmoralischen Beziehung" Dschabbaris zu dem Opfer die Rede. Außerdem soll sie - so hieß es in dem Verfahren - zum Zeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung keine "Jungfrau" mehr gewesen sein. Vor der Heirat keine "Jungfrau" zu sein, wird in der iranischen Gesellschaft als Sünde angesehen. Im Ergebnis wurde die Innenarchitektin wegen Mordes zum Tode verurteilt.

Proteste im In- und Ausland

Viele iranische Prominente setzten sich nach dem Prozess dafür ein, die Todesstrafe für die junge Frau auszusetzen. Auch im westlichen Ausland gab es kritische Stimmen zum Prozess und Forderungen, auf eine Hinrichtung zu verzichten. Die iranische Justiz sei nicht abgeneigt gewesen, hieß es in Korrespondentenberichten, sei aber an der Familie des Getöteten gescheitert.

Keine Begnadigung

Die Entscheidung, einen zum Tode Verurteilten hinzurichten oder auch nicht, liegt im Iran nicht in der Hand der Justiz. Das sogenannte Ghessas-Gesetz legt fest, dass die Familie des Opfers ein Recht auf Vergeltung hat, aber auch eine Begnadigung aussprechen kann. Die Sarbandi-Familie lehnte eine Begnadigung mehrfach ab und bestand auf Rache.

Deshalb wurde Rejhaneh Dschabbari im Alter von 26 Jahren im Morgengrauen dieses Samstags im Radschaei-Schahr-Gefängnis in der Kleinstadt Karadsch westlich von Teheran gehängt. Die Vereinten Nationen haben in diesem Jahr bereits mehr als 250 Hinrichtungen in der Islamischen Republik Iran gezählt.

wl/cw (dpa, afp)