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Politik

Abgeschobener Asylbewerber zurück in Berlin

12. August 2018

Es war eine Rückholaktion mit Umwegen: Ein nach einer Verwechslung zu Unrecht aus Deutschland abgeschobener Afghane ist wieder zurück. Gut einen Monat nach seiner fälschlichen Abschiebung ist er in Berlin gelandet.

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Abgeschobener Asylbewerber wieder in Deutschland
Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

"Ich freue mich, wieder in Deutschland zu sein. Ich hoffe, dass ich hier bleiben darf, und ich danke für die große Unterstützung", sagte Nasibullah S. kurz nach seiner Ankunft am Berliner Flughafen Tegel dem Norddeutschen Rundfunk. Der zu Unrecht abgeschobene 20-jährige afghanische Asylbewerber wurde von einer Mitarbeiterin seiner Anwältin nach der Einreisekontrolle in Empfang genommen. Gemeinsam machten sie sich nach Angaben des Senders auf den Weg in die Asylbewerberunterkunft in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern, in der der junge Mann vor seiner Abschiebung lebte. Das bestätigte auch ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur.

Nach Angaben afghanischer Offizieller flog der 20-Jährige am Mittwoch zunächst von Kabul in die pakistanische Hauptstadt Islamabad, wo er ein Visum für die Weiterreise nach Deutschland erhalten sollte. Wegen einer Verspätung des Fluges habe er aber die deutsche Botschaft in Islamabad nicht mehr rechtzeitig erreichen können, hieß es. Wegen der fehlenden Einreisedokumente musste er auf den Flug am Sonntag ausweichen.

69 am 69. Geburtstag

Der Fall Nasibullah S. sorgte deutschlandweit für Aufregung: Weil die zuständigen Behörden den jungen Afghanen verwechselt hatten, wurde der 20-jährige Mann trotz eines laufenden Verfahrens nach Afghanistan abgeschoben. Er war einer jener 69 Menschen, die an dem 69. Geburtstag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit einem Charterflug von München zurück in ihre Heimat geflogen wurden.

Abgeschobener Asylbewerber wieder in Deutschland (Foto: picture-alliance/dpa/P. Zinken)
Beamte der Bundespolizei nehmen den 20-Jährigen auf dem Rollfeld von Berlin-Tegel in EmpfangBild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Wegen eines noch laufenden Verfahrens war die Abschiebung in seinem Fall nicht zulässig. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt und sollte noch vor Gericht angehört werden. Nach Angaben von Innenminister Seehofer hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Identität des Mannes falsch zugeordnet. Seehofer hatte die Abschiebung seinerzeit mit den Worten kommentiert: "Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 - das war von mir nicht so bestellt - Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden. Das liegt weit über dem, was bisher üblich war." Für die flapsige Bemerkung musste der Innenminister viel Kritik einstecken, die er aber als unpassend zurückwies. Später wurde bekannt, dass sich einer der Abgeschobenen in Kabul erhängt hatte.

Der jetzt zurückgekehrte Nasibullah S. lebt seit 2015 in der Bundesrepublik.  Sein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald wird voraussichtlich im September fortgeführt.

sam/AR (NDR, dpa)