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AfD-Politiker bei Attacke in Schwerin verletzt

17. Mai 2024

Der Landtagsabgeordnete Martin Schmidt wurde von einem Mann mit einem Aschenbecher beworfen. Zwei AfD-Bundestagsabgeordnete hatten am Donnerstag ihre parlamentarische Immunität verloren.

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Landtagssitzung Mecklenburg-Vorpommern
Der attackierte Abgeordnete ist Mitglied der AfD-Fraktion im mecklenburg-vorpommerischen Landtag (Archivbild)Bild: picture alliance/dpa

In Mecklenburg-Vorpommern ist der AfD-Landtagsabgeordnete Martin Schmidt angegriffen und verletzt worden. Er sei in der Nacht zum Freitag in einem Lokal in Schwerin von einem auf ihn geworfenen Glasaschenbecher am Kopf getroffen worden und habe eine Kopfplatzwunde erlitten, teilte die Polizei mit. Der Politiker sei in ein Krankenhaus gebracht worden.

Den Beamten zufolge soll der mutmaßliche Täter, ein 52-Jähriger, den AfD-Vertreter in einer vierköpfigen Gruppe bemerkt und ihn zunächst beleidigt haben. Anschließend sei es zu einem Streit gekommen, woraufhin der Verdächtige den Aschenbecher in Richtung von Schmidt geworfen habe. Der Mann soll nach Polizeiangaben gesagt haben, aus politischer Abneigung gehandelt zu haben. Er habe sich selbst dem politisch linken Spektrum zugeordnet. Die Polizei will ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung einleiten.

Immunität von Petr Bystron aufgehoben

Am Donnerstag hatte der Bundestag die Immunität der AfD-Abgeordneten Petr Bystron und Hannes Gnauck aufgehoben. Am Morgen ging es zunächst um Bystron, die Nummer zwei auf der Europawahlliste der rechtspopulistischen Partei. Er war im Zusammenhang mit Vorwürfen zu dem pro-russischen tschechischen Internetportal "Voice of Europe" in die Schlagzeilen geraten.

Der Parlamentarier hatte in Interviews für das Portal Russland-freundliche Darstellungen verbreitet. Nach Medienberichten wird ihm in diesem Zusammenhang die Annahme von Geldern aus Russland vorgeworfen. Bystron, der für den Wahlkreis München-Nord im Bundestag sitzt, weist die Anschuldigungen zurück.  

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron
Ermittlungen wegen mutmaßlicher Zahlungen aus Russland und möglicher Geldwäsche: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron (Archivbild) Bild: Christoph Soeder/dpa/picture alliance

Die Generalstaatsanwaltschaft München verwies ohne Namensnennung auf ein "Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten" wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Geldwäsche. Im Zuge dieses Verfahrens wurden demnach am Donnerstag "Objekte in Berlin und Bayern sowie auf Mallorca durchsucht". Laut AfD-Fraktion waren neben den Abgeordnetenbüros auch Privaträume von Bystron betroffen. 

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren an den Durchsuchungsaktionen elf Staatsanwälte und etwa 70 Polizeibeamte beteiligt. In Bayern fanden die Durchsuchungen in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf statt. "Sichergestellt wurden insbesondere Unterlagen und Datenträger", die nun ausgewertet werden sollen, teilten die Ermittler mit.

Ermittler durchsuchen Büros des AfD-Bundestagsabgeordneten Bistron in Berlin
Am Donnerstag wurden Büros des AfD-Abgeordneten Petr Bystron im Berliner Reichstagsgebäude durchsuchtBild: Hannibal Hanschke/EPA

Einem Medienbericht zufolge geht die Staatsanwaltschaft unter anderem einer verdächtigen Zahlung von März 2023 nach, die zu einer Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank geführt haben soll. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtete, soll Bystron 30.000 Euro Bargeld auf ein Konto einer offenbar weitgehend inaktiven Münchner Firma eingezahlt haben, die ihm selbst gehört und sich laut offiziellem Unternehmenszweck mit Lederschuhen beschäftigt. Am selben Tag soll der AfD-Abgeordnete den gesamten Betrag bar in 200-Euro-Scheinen wieder abgehoben haben, heißt es.

Die Partei- und Fraktionschefs Alice Weidel und Tino Chrupalla nannten die Immunitätsaufhebung und die Durchsuchungen einen "schwerwiegenden Vorgang". Bislang seien "für die seit Wochen erhobenen Vorwürfe gegen Herrn Bystron keine Belege vorgelegt" worden, erklärten sie. Die Fraktion hoffe "auf einen raschen Abschluss der Ermittlungen, damit nicht der Verdacht entsteht, dass hier versucht wird, durch Behörden und weisungsgebundene Staatsanwaltschaften den Europawahlkampf zu beeinflussen."  

Immunität von Hannes Gnauck aufgehoben

Am Donnerstagabend traf es dann auch den Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), Hannes Gnauck: Die Bundestagsabgeordneten stimmten nach Informationen aus Parlamentskreisen einem Antrag des zuständigen Ausschusses für die "Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens" gegen Gnauck zu. Dabei bezog sich der Ausschuss auf ein Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums. 

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck
​​​​​​Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr? - der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck (Archivbild)Bild: Jessica Lichetzki/dpa/picture alliance

Über die Hintergründe der Aufhebung der Immunität von Gnauck wurde bisher nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck gibt an, er habe sich "nichts vorzuwerfen". Sein AfD-Landesverband Brandenburg zitierte den Abgeordneten mit den Worten, nun werde "kurz vor der EU-Wahl, ohne ersichtlichen Anlass, meine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem Verfahren zu ermöglichen, das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht".

Gnauck ist Mitglied des Verteidigungsausschusses im Bundestag. Bereits vor Monaten hatten mehrere Abgeordnete anderer Fraktionen Bedenken gegen Gnaucks Verbleib in dem Ausschuss geäußert, der die Arbeit des Verteidigungsministeriums kontrollieren soll und geheim tagt.

Unter anderem hatte die Ausschussvorsitzende Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) erklärt, sie sehe angesichts von Gnaucks Mitgliedschaft im Ausschuss "die Sicherheit unseres Landes gefährdet, weil der Vorsitzende einer extremistischen Organisation Zugang zu eingestuften Informationen erhält". Die von Gnauck angeführte AfD-Jugendorganisation JA darf der Verfassungsschutz einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Februar zufolge als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen.

Urteil: AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall

sti/afp (afp, dpa)