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Alarmierendes Ausmaß an Hinrichtungen

5. April 2005

90 Prozent aller Todesstrafen werden in China vollstreckt. Wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International am Dienstag mitteilte, seien dort 2004 mindestens 3400 Menschen hingerichtet worden.

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Bild: AP

Insgesamt habe die Anzahl von Exekutionen weltweit im vergangenen Jahr ein "alarmierendes Ausmaß" angenommen, berichtete die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International. In 25 Ländern seien mindestens 3797 Menschen hingerichtet worden. Weitere 7395 Menschen seien im vergangenen Jahr in 64 Ländern zum Tode verurteilt worden.

Geheime Todesurteile

Vier Länder sind laut Amnesty für 97 Prozent aller Hinrichtungen verantwortlich: Neben China seien im Iran mindestens 159, in Vietnam mindestens 64 und in den USA 59 Menschen hingerichtet worden. Die Menschenrechtsorganisation geht aber davon aus, dass die
tatsächliche Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile wesentlich höher lag. Viele Länder wendeten die Todesstrafe unter Geheimhaltung an. So sei etwa die Zahl der Hinrichtungen in China auf der Grundlage von Internetberichten berechnet worden. Ein Delegierter des Nationalen Volkskongress von China habe laut Amnesty International demgegenüber im März 2004 von jährlich fast 10.000 Hinrichtungen gesprochen.

Abschaffung der Todesstrafe in fünf Ländern

Nach Angaben von Amnesty International halten weltweit noch 76 Länder an der Todesstrafe fest, 120 Länder haben die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Erfreulich sei, dass fünf Länder im Jahr 2004 die Todesstrafe vollständig abgeschafft hätten: Bhutan, Griechenland, Samoa, Senegal und die Türkei. Die Organisation kritisierte hingegen
die Entscheidung der Regierungen im Irak und in Sri Lanka, die Todesstrafe wieder zu vollstrecken.

Minderjährige Täter

Amnesty International begrüßte, dass der Oberste Gerichtshof der USA im März 2005 die Todesstrafe für minderjährige Täter untersagt habe. Zugleich forderte die Organisation die derzeit in Genf tagende UN-Menschenrechtskommission auf, die Todesurteile gegen Minderjährige als Verstoß gegen das Völkergewohnheitsrecht zu erklären. Im Jahr 2004 wurde die Todesstrafe bei zur Tatzeit Minderjährigen laut der Menschenrechtsorganisation im Iran und China vollstreckt. (ch)