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Althaus zu 33.000 Euro Strafe verurteilt

3. März 2009

Wegen fahrlässiger Tötung einer Skifahrerin ist Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus in Österreich zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt worden. Die CDU hält dennoch an ihm fest.

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Althaus (Montage: DW)
Althaus will das Urteil akzeptierenBild: picture-alliance/ dpa/ DW Montage

In einem Schellverfahren hat ein Gericht im österreichischen Irdning am Dienstag (03.03.2009) sein Urteil über Dieter Althaus gefällt: Demnach hat sich der thüringische Ministerpräsident der fahrlässigen Tötung der Skifahrerin Beata C. schuldig gemacht. Der CDU-Politiker war beim Skifahren am Neujahrstag mit der 41-Jährigen zusammengestoßen. Die Frau kam bei dem Zusammenstoß ums Leben, Althaus wurde schwer verletzt, dürfte aber nach Einschätzung seiner Ärzte wieder voll gesunden.

Das Gericht verurteilte Althaus zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro. Außerdem muss er dem Witwer der getöteten Skifahrerin ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zahlen. Tritt das Urteil in Kraft, wäre Althaus nach österreichischem Recht vorbestraft. Nach Angaben seiner Staatskanzlei in Erfurt will Althaus das Urteil akzeptieren. "Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann", ließ Althaus mitteilen, der sich zur Zeit in einer Reha-Klinik am Bodensee befindet.

Erleichterung bei der CDU

Die thüringische CDU begrüßte das Urteil und kündigte an, Althaus als Spitzenkandidat für die nächste Landtagswahl zu nominieren. In der CDU sorgte die milde Strafe für Erleichterung. "Es verdient großen Respekt, dass Dieter Althaus die Ergebnisse des Sachsverständigengutachtens akzeptiert und auf dieser Grundlage die Verantwortung für sein Handeln übernommen hat", sagte der Generalsekretär der Bundespartei, Ronald Pofalla, in Berlin.

Skeptischer äußerten sich die anderen Parteien. Seine Schuld sei festgestellt worden, nun müsse Althaus damit umgehen, sagte der thüringische SPD-Fraktionschef Christoph Matschie. "Das ist keine juristische Frage, sondern hier ist eine politische Entscheidung gefragt." Bodo Ramelow, Spitzenkandidat der Linkspartei in Thüringen, zeigte sich überrascht, dass das Gericht einen Tag nach Anklageerhebung und kurzer Verhandlung zu einem Urteil kam: "Ich wusste nicht, dass es in der österreichischen Justiz Turboverfahren gibt", sagte er. (det)