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Politik

Amnesty prangert Misshandlungen in Ägypten an

7. Mai 2018

Ohne Licht eingesperrt, geschlagen, misshandelt - das ist nach Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International Realität in ägyptischen Haftanstalten. Die Organisation hat zahlreiche Fälle dokumentiert.

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Ägypten Symbolbild Gefängnis
Angeklagte in der ägyptischen Hauptstadt KairoBild: Getty Images/AFP/M. El-Shahed

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wirft Ägypten vor, willkürlich Isolationshaft als Strafe gegen politische Gefangene einzusetzen. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Regierungskritiker würden teilweise wochen- und monatelang in Einzelzellen eingesperrt, ohne jeglichen sozialen Kontakt, heißt es in einem Bericht der Organisation. Für den Report hat Amnesty zwischen März 2017 und April 2018 mehr als 90 Interviews mit Familienangehörigen von 27 Inhaftierten sowie mit neun ehemaligen Gefangenen geführt.

Unmenschliche Methoden

"Isolationshaft in Ägypten steht für schwerste körperliche und psychische Misshandlungen", erklärte Markus Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. Inhaftierte würden geschlagen und gedemütigt. "Der Kontakt zu anderen Gefangenen ist ihnen untersagt und regelmäßige Familienbesuche werden ihnen verweigert." Ein Inhaftierter habe Amnesty berichtet, dass er wiederholt mit dem Kopf in einen Eimer mit Exkrementen gedrückt wurde. "Die unmenschlichen Methoden der Gefängniswärter führen bei den Betroffenen zu Depressionen, Panikattacken, Paranoia sowie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen", sagt Beeko.

Jahresbericht von Amnesty International
Der Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, Markus BeekoBild: picture-alliance/dpa/M. Skolimowska

Laut Amnesty werden in mindestens 14 ägyptischen Gefängnissen Inhaftierte auf unbestimmte Zeit in Isolationshaft festgehalten. Dies betreffe vor allem Menschen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden. Der Bericht dokumentiert insgesamt 36 Fälle. Einer von ihnen ist der Menschenrechtsverteidiger Hisham Gaafar. Er wurde im Oktober 2015 ohne Haftbefehl festgenommen. Seit mehr als zwei Jahren befindet er sich den Angaben zufolge in Untersuchungshaft, die er größtenteils isoliert verbringen muss.

Beeko betonte, eine solche Form der Haft dürfe laut Völkerrecht nur eingesetzt werden, wenn keine andere Disziplinarmaßnahme mehr zur Verfügung stehe. Isolationshaft dürfe außerdem nicht länger als 15 aufeinanderfolgende Tage dauern. Das sei in Ägypten oft nicht der Fall.

ml/wa (epd, KNA, AFP)