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Angriff vor Synagoge: Täter in Psychiatrie

26. Februar 2021

Nach der Attacke auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge im Oktober fiel nun das Urteil: Der Täter sei schuldunfähig, befanden die Richter.

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"Strafjustiz-Gebäude" steht über der Tür des Hamburger Landgerichts
Knapp fünf Monate nach dem Angriff fällte das Landgericht Hamburg das UrteilBild: Daniel Reinhardt/dpa/picture alliance

Weil er einen jüdischen Studenten schwer verletzt hat, ist ein 29-jähriger Deutsch-Kasache vom Landgericht Hamburg wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der Täter wegen einer schweren Erkrankung nicht schuldfähig ist. Der Mann, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, wurde deshalb dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen.

Der in Hamburg lebende Täter hatte sich am 4. Oktober vergangenen Jahres mit einem Taxi zur Synagoge fahren lassen. Dort schlug er einem Kippa-tragenden Studenten mit einem Spaten von hinten auf den Kopf und verletzte ihn schwer. Der 26-Jährige wollte gerade das Gelände der Synagoge betreten, wo eine Feier anlässlich des jüdischen Laubhüttenfestes stattfinden sollte. Der Angreifer, der eine Bundeswehruniform trug, wurde von Sicherheitskräften der Polizei überwältigt. Der verletzte Student musste zwei Tage auf der Intensivstation behandelt werden und behält eine sichtbare Narbe. Der Vorfall hatte bundesweit für Entsetzen und Empörung gesorgt.

Gericht: "Psychisch kranker Einzeltäter"

"Es handelt sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens", erklärte die Vorsitzende der Strafkammer bei der Urteilsverkündung. Der Beschuldigte leide an einem religiösen Wahn, der sich gegen das Judentum richte. Die Tat könne als antisemitisch bezeichnet werden.

Allerdings habe der Täter keiner radikalen Bewegung angehört. Auslöser für seine Handlung seien allein seine religiösen Wahnvorstellungen gewesen, die sich vor allem gegen Vertreter des Judentums gerichtet hätten. Es handele sich um einen "psychisch kranken Einzeltäter". Woher genau die feindselige Einstellung Juden gegenüber komme, habe das Gericht nicht herausfinden können.

Der 29-jährige Angeklagte sitzt mit Mundschutz hinter Plexiglasscheiben im Gerichtssaal
Der Täter leidet laut Gericht an religiöse Wahnvorstellungen Bild: Christian Charisius/dpa/picture alliance

Auch den Zettel mit einem aufgemalten Hakenkreuz, den Ermittler kurz nach der Festnahme des Täters in seiner Hosentasche gefunden hatten, wertete die Große Strafkammer des Gerichts nicht als Hinweis auf einen rechtsradikalen Hintergrund. Er habe ihn auf Anraten seiner Mutter zum Schutz gegen seine Wahnvorstellungen bei sich getragen, so die Richterin. Bei dem Hakenkreuz handele es sich laut der Mutter um ein Sonnensymbol.

Keine Äußerung des Angeklagten

Die vorausgegangene dreitägige Verhandlung hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Lediglich eine Vertreterin der Jüdischen Gemeinde Hamburg durfte als Beobachterin dabei sein. Der Prozess war zum größten Teil in Abwesenheit des Täters geführt worden - mit Verweis auf dessen Gesundheitszustand.

Der Verurteilte habe keine Einsicht gezeigt, sich weder von Sachverständigen untersuchen lassen noch eine Medikation akzeptiert, teilte das Gericht mit. Es sei anzunehmen, dass die Krankheit länger andauern werde. Weitere wahnhaft veranlasste Handlungen seien zu erwarten, der Mann stelle somit eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie erfolgt unbefristet. Es wird allerdings jedes Jahr überprüft, ob von dem Verurteilten weiter eine Gefahr ausgeht.

cw/jj (dpa, epd, kna)