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Anklage fordert Haft für Kachelmann

18. Mai 2011

Vier Jahre und drei Monate - diese Strafe hat die Staatsanwaltschaft im Vergewaltigungsprozess gegen den TV-Moderator Jörg Kachelmann gefordert. Die Ankläger halten ihn für schuldig. Das Urteil wird am 31. Mai gefällt.

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Jörg Kachelmann (Foto: dpa)
Jörg Kachelmann im GerichtBild: dapd

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann soll wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung seiner früheren Geliebten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis. Kachelmann habe die Frau mit einem Messer in Todesangst versetzt und sei über sie hergefallen, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Mittwoch (18.05.2011) in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mannheim. Kachelmann habe sich einer minderschweren Vergewaltigung in Tateinheit mit einer schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Verletzungen nicht selbst beigebracht

Oltrogge sagte, die 37-jährige Radiomoderatorin habe sich die Verletzungen wie Schnittwunden und Hämatome an den Oberschenkeln zweifelsfrei nicht selbst beigebracht. Auch sei sie nicht fähig gewesen, die Spuren in der Wohnung in der Nacht nach der Straftat anzulegen. Kachelmann habe sie mit einem Küchenmesser bedroht und ins Schlafzimmer gezerrt. Dann habe er sie vergewaltigt, sagte Oltrogge. Es sei die Fortsetzung eines Beziehungsstreits in einer narzisstischen Krise gewesen.

Kachelmann nach der Freilassung aus der Untersuchungshaft
Erleichterung nach mehreren Monaten UntersuchungshaftBild: AP

An dem Abend im Februar 2010 habe die seit elf Jahren mit ihm liierte Moderatorin ihn auf andere Beziehungen angesprochen. Diese habe Kachelmann eingeräumt. Danach gibt es unterschiedliche Versionen. Die Moderatorin schilderte eine Vergewaltigung. Kachelmann dagegen sprach vor dem Ermittlungsrichter von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr.

Der populäre Moderator war nach seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Nach einigen Monaten konnte er die Untersuchungshaft wieder verlassen. Kachelmanns Verteidigung wird am 24. Mai das Wort haben.

Das "letzte Gefecht" der Staatsanwaltschaft

Anklagevertreter Oltrogge wies darauf hin, dass das mutmaßliche Opfer sein Aussageverhalten im Laufe der Vernehmungen geändert habe. "Die Staatsanwaltschaft ist nicht so blöd, zu erkennen, dass die Zeugin in vielen Punkten gelogen hat", sagte Oltrogge. Dennoch glaube ihr die Anklage in den Passagen der Vergewaltigung. Der Rechtsanwalt der Frau schloss sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an.

Zu Beginn des Plädoyers hatte Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn gemahnt, den Ablauf der mutmaßlichen Tat nicht zu detailliert zu schildern. Es sei das "letzte Gefecht" der Staatsanwaltschaft, "wenn ganz bewusst die Medien zum Niedermacher des Angeklagten instrumentalisiert werden".

Autor: Marko Langer (rtr, dpa, afp)
Redaktion: Pia Gram