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3. März 2009

Zwei Monate nach seinem Skiunfall in Österreich ist gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben worden.

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Übernimmt die Verantwortung für den folgenschweren Skiunfall: der thüringische Ministerpräsident Dieter AlthausBild: picture-alliance/ dpa/ DW Montage

Wie die zuständige Staatsanwaltschaft Leoben in der Steiermark am Montag (02.03.2009) bestätigte, wurde gegen den Politiker Strafantrag beim zuständigen Bezirksgericht Irdning gestellt. Der Schritt kommt nicht überraschend. Seit dem Skiunfall in der Obersteiermark am 1. Januar, als die 41 Jahre alte Beata Christandl nach einem Zusammenstoß mit Althaus starb, ermittelt die Behörde gegen den sportlichen CDU-Ministerpräsidenten.

Der 50-jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und kann sich nicht an den Unfallhergang erinnern. Derzeit wird er in einer Reha-Klinik am Bodensee behandelt. Wie es weiter heißt, verzichtet er auf sein Recht, sich zu dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung vernehmen zu lassen. Er habe stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin habe er erklärt, keine sachdienlichen Angaben machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen.

Althaus war schuld

Krankenhaus in Schwarzach wo Dieter Althaus behandelt wird
Mit schweren Schädelhirnverletzungen wurde Althaus in das Krankenhaus Schwarzach geflogen.Bild: AP

Die Anklagevertretung geht inzwischen offiziell davon aus, dass der thüringische Ministerpräsident auf einer Pistenkreuzung falsch abgebogen ist. Deshalb fuhr er Beata Christandl auf ihrer Piste ein Stück entgegen. Nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 Metern sei er mit der talwärts fahrenden 41-Jährigen Slowakin zusammengeprallt und verursachte so den folgenschweren Unfall. Was das im Prozess bedeutet, ist offen. Für den Unfallhergang gibt es keine Zeugen. Ein Skifahrer will gesehen haben, wie Althaus und Christandl nach dem Zusammenprall mehrere Meter auseinander geschleudert wurden.

Bereits Anfang Februar hatte der zuständige Staatsanwalt, Walter Plöbst, angedeutet, dass Althaus nicht mit einem erhöhten Strafmaß rechnen müsse. Sollte Althaus im Falle eines Gerichtsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden, droht ihm im Höchstfall eine Haftstrafe von maximal einem Jahr. Sollten jedoch "besonders gefährliche Verhältnisse" geltend gemacht werden, betrüge die Höchststrafe drei Jahre erläuterte der Anklagevertreter weiter. Ein besonders schweres Verschulden sei Althaus aber nach den vorliegenden Fakten nicht vorzuwerfen. Das würde nur gelten, wenn er "etwa unter Alkoholeinfluss oder bei Dunkelheit mit stark überhöhter Geschwindigkeit abgefahren wäre. Beides können wir aber ausschließen." Die Anwälte von Althaus und der Familie des Opfers sind außerdem auf dem besten Wege, die Schadenersatzfrage außergerichtlich zu klären.

Skiunfall auf der Skipiste der Riesneralm in der Obersteiermark
Ein Kreuz an der Unfallstelle erinnert an das 41-jährige Unfallofer, Beate Christandl. Die vierfache Mutter starb auf dem Weg ins Krankenhaus.Bild: picture-alliance/ dpa

Rückendeckung aus der Partei

Die Thüringer CDU reagiert nach außen gelassen auf die Anklage gegen ihren schwer verletzten Ministerpräsidenten Dieter Althaus. "Er bleibt weiterhin unser Spitzenkandidat", heißt es einstimmig aus dem Kabinett und der CDU-Parteiführung in Erfurt. Die Union hofft jetzt auf ein schnelles Verfahren, das möglichst noch vor der heißen Phase des Wahlkampfs im Sommer beendet ist. Für die Thüringer CDU ist Althaus das wichtigste Zugpferd. Schwerwiegender ist nach wie vor die Frage, ob Althaus wieder ganz gesund wird und wann er auf die politische Bühne zurückkehrt. Nach Aussagen seiner Ärzte von vor zwei Wochen kann der Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel noch vor der Sommerpause in die Politik zurückkehren und sich aktiv in den Wahlkampf einbringen. Den Willen dazu habe er ihnen gegenüber mehrfach bekundet. Beim Landesparteitag am 14. März soll Althaus in Abwesenheit zum Spitzenkandidaten gekürt werden. Der neue Landtag im Freistaat Thüringen wir am 30. August gewählt.

Die rechtliche Frage wird auch in den Gängen des Parlaments kaum diskutiert. Sowohl Parteifreunde als auch politische Gegner machen sich vielmehr Gedanken über die moralischen und seelischen Folgen für Althaus: Wie er es verkraftet, für den Tod einer Frau und Mutter verantwortlich zu sein. Althaus müsse jetzt "sein Gewissen befragen, ob er sein Amt als Ministerpräsident unter den gegebenen Voraussetzungen weiterführen kann", sagt SPD-Landeschef Christoph Matschie. "Diese Entscheidung kann ihm niemand abnehmen." Von Seiten der Ärzte gibt es zu dieser Frage keine eindeutigen Antworten. Sicher ist, dass sie Althaus von den fatalen Folgen des Unfalls erzählt haben. Unklar bleibt aber, in wie weit der Ministerpräsident in der Lage ist, mit den tragischen Ereignissen umzugehen. (fg)