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Anklage nach Messerangriff auf Reker in Köln

2. Februar 2016

Der Anschlag auf Henriette Reker einen Tag vor der Oberbürgermeisterwahl im Oktober in Köln sorgte in Deutschland für Entsetzen. Nun hat die Bundesanwaltschaft Klage wegen Mordversuchs erhoben.

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Henriette Reker im Wahlkampf für die Oberbürgermeisterwahl im Oktober 2015 in Köln (Foto: dpa)
Henriette Reker im Wahlkampf für die Oberbürgermeisterwahl in KölnBild: picture-alliance/dpa/O. Berg

Dreieinhalb Monate nach der Messerattacke auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hat die Bundesanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Der Karlsruher Behörde zufolge besteht "hinreichender Verdacht", dass der noch am Tatort festgenommene Frank S. die Politikerin "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" töten wollte. Reker (59) war einen Tag vor der OB-Wahl Mitte Oktober an einem Wahlkampfstand niedergestochen worden und lag zeitweise im künstlichen Koma. Sie erfuhr erst mehrere Tage später, dass sie dennoch gewählt wurde.

Den Ermittlungen zufolge wollte der 44-jährige S. die Politikerin töten, weil er sie als mitverantwortlich für eine aus seiner Sicht verfehlte Flüchtlingspolitik ansah. Als Sozialdezernentin war Reker vor dem Wechsel auf den Oberbürgermeister-Posten für die Flüchtlinge in Köln zuständig gewesen. Mit der Tat habe er ein Zeichen setzen und Rekers Wahl verhindern wollen, heißt es in der Anklage. Neben Reker hatte der Angreifer fünf weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Auf andere Beteiligte oder Verbindungen zu einer Terrorgruppe weist den Ermittlungen zufolge nichts hin.

Reker-Auftritte recherchiert

S. soll laut Bundesanwaltschaft im Internet gezielt nach Rekers Wahlkampfauftritten gesucht haben. Am Morgen habe er seine Wohnung mit zwei Messern verlassen. Eines habe er an der Innenseite seines Oberschenkels getragen. Schon kurz nachdem Reker an dem Stand angekommen war, sei er auf sie zugegangen, habe um eine Blume gebeten und dann auf sie eingestochen.

ago/uh (dpa, afp)