Aus für Kinderehen in Deutschland
2. Juni 2017Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag das Heiratsverbot von Jugendlichen. Dem neuen Gesetz nach soll es künftig nicht mehr generell möglich sein zu heiraten, wenn mindestens ein Partner bei der Trauung unter 18 Jahre alt ist. Auch Ehen zwischen Minderjährigen sollen künftig in Deutschland in aller Regel von den Behörden nicht mehr anerkannt werden.
Die Neuregelung sieht vor, dass Ehen zwischen unter 16-Jährigen künftig für nichtig erklärt werden, Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen in aller Regel aufgehoben werden. Nur in besonderen Härtefällen soll das Familiengericht nach einer Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes entscheiden, ob die Ehen bestehen bleiben.
Schutz verheirateter minderjähriger Flüchtlinge
Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Das Problem der Minderjährigenehen war im Zuge der Fluchtbewegung vor allem aus arabischen Ländern in den Fokus gerückt. Im Sommer 2016 waren 1.475 Minderjährige als "verheiratet" registriert, davon 481 unter 16 Jahren. Mit dem neuen Gesetz wird auch das Mindestalter für eine Heirat in Deutschland auf 18 Jahre heraufgesetzt. Bislang sind auch hier Ausnahmen für Jugendliche ab 16 Jahren möglich.
Opposition und Menschenrechtsorganisationen hatten die pauschale Aufhebung von Ehen zwischen Minderjährigen kritisiert. Sie befürchten, dass Betroffenen Rechte wie Unterhalts- und Erbansprüche verloren gehen. Die Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes (TDF) begrüßte die Neuregelung hingegen. Anstelle der bisherigen Einzelfallentscheidungen gebe es nun klare gesetzliche Vorgaben, sagte TDF-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. "Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen."
pab/as (afp, dpa, epd, kna)