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Politik

Auslieferung von Assange abgelehnt

4. Januar 2021

Ein Gericht in London hat den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Der gebürtige Australier werde wegen der Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarteten, nicht überstellt.

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Julian Assange
Julian Assange (Archivbild)Bild: Victoria Jones/PA Wire/picture alliance

Die Richterin des Westminster Magistrates' Court, Vanessa Baraitser, wies in ihrem Urteil auf den labilen Gesundheitszustand von Julian Assange hin. Er leide unter Autismus, klinischer Depression und habe ein erhöhtes Risiko, sich selbst zu verletzen. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Im Fall einer Verurteilung hätten Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft gedroht. Die USA werfen ihm unter anderem Verstoß gegen ein Spionagegesetz vor.

Unterstützer von Assange hatten immer wieder vor einer politischen Verfolgung gewarnt. Hierfür sah das Gericht keine Anzeichen. Die Richterin zweifelte zudem an, dass es sich bei den Veröffentlichungen des 49-Jährigen rein um investigativen Journalismus handelte. Auch Medienschaffende müssten sich an grundlegende Strafgesetze halten. Die Pressefreiheit sei nicht absolut.

Keine Beweise für ein unfaires Verfahren in den USA

Baraitser schloss sich darüber hinaus nicht dem Argument der Verteidigung an, die Veröffentlichungen seien notwendig gewesen, um eine Lebensgefahr oder schwerwiegende Verletzungen von einzelnen Personen oder Gruppen abzuwenden. Dem Urteil nach sah sie zudem keine Beweise dafür gegeben, dass Assange in den USA ein unfaires Verfahren erwarten könnte.

London Anhänger von Assange jubeln
Nach der Gerichtsentscheidung brechen in London Anhänger von Assange in Jubel aus Bild: Henry Nicholls/REUTERS

Menschenrechtsorganisationen schlossen sich der Urteilsbegründung nur teilweise an. Nils Muiznieks, Europa-Direktor von Amnesty International, begrüßte grundsätzlich, dass sich das Gericht gegen eine Auslieferung des Whistleblowers entschieden und "anerkannt hat, dass ihm aufgrund seines Gesundheitszustandes in US-Gefängnissen Misshandlungen drohen".

Pressefreiheit saß auf der Anklagebank

Nichtsdestotrotz hätte die Anklage erst gar nicht erhoben werden dürfen. Die Vorwürfe seien politisch motiviert, kritisierte Muiznieks. Großbritannien habe auf Drängen der USA "die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank" gesetzt. "Dies schafft einen eklatanten Präzedenzfall, für den die US-Regierung die Verantwortung und die britische Regierung eine Mitschuld trägt", sagte er.

Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) zeigte sich erleichtert über das Urteil, sieht die Begründung der Richterin aber kritisch. Teile der Ausführungen Baraitsers seien "Anlass zu großer Sorge", sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. "Ihre Ansicht, dass es sich nicht um ein politisches Verfahren handelt und dass es sich nicht um grundlegende Fragen der Pressefreiheit dreht, teilen wir in keiner Weise", sagte er. Dass Baraitser dem Auslieferungsantrag nur deshalb nicht stattgab, weil Assange in schlechter gesundheitlicher Verfassung sei, lasse "eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten weltweit, die geheime Informationen von großem öffentlichem Interesse veröffentlichen, wie es Assange getan hat", sagte Mihr. Es liege jetzt an den USA, die Anklage juristisch fallen zu lassen oder ihn politisch zu begnadigen.

UK Assange-Prozess | Skizze
Julian Assange während der Verhandlung über seine Auslieferung an die USA Bild: Elizabeth Cook/AP Photo/picture alliance

US-Regierung ist extrem enttäuscht 

Auch mit dem jüngsten Urteil gegen eine Auslieferung dürfte sich die endgültige Entscheidung über Assanges Schicksal weiter hinziehen, da Revision möglich ist und der Fall letztlich bis vor den Obersten Gerichtshof in Großbritannien gehen könnte. Die USA kündigten bereits an, in Berufung zu gehen. Wie das Justizministerium mitteilte, sei die US-Regierung "extrem enttäuscht" über die Entscheidung des Gerichts in London. Man werde sich weiter um die Auslieferung von Herrn Assange an die Vereinigten Staaten bemühen, hieß es aus Washington. 

Mexikos Präsident Andrés Manuel López Obrador nannte das Urteil einen "Triumph der Justiz". Er ist für eine Begnadigung von Assange und hat sich bereits Gedanken gemacht über seinen künftigen Aufenthaltsort. Vor Journalisten erklärte López Obrador, dass Mexiko dem Wikileaks-Gründer politisches Asyl anbieten wolle. Er verwies auf Mexikos Tradition, politisch Verfolgten Schutz zu bieten. Das Außenministerium solle das entsprechende Prozedere einleiten und die britische Regierung über das Asylangebot informieren. Zuletzt ging Ende 2019 Boliviens Ex-Präsident Evo Morales nach seinem erzwungenem Rücktritt für rund einen Monat ins mexikanische Exil.

Staatsfeind und Held 

Der gebürtige Australier hatte über seine Enthüllungsplattform Wikileaks Hunderttausende geheime US-Berichte und Diplomatendepeschen veröffentlicht, die er von sogenannten Whistleblowern bekam. US-Ermittlern gilt Assange damit als Staatsfeind. Nach Auffassung seiner Anhänger ist er dagegen ein Held, der Machtmissbrauch aufgedeckt hat.

Um einer Auslieferung zu entgehen, hatte er sich in die Botschaft Ecuadors in London geflüchtet und dort sieben Jahre gelebt, bevor ihm 2019 das Asyl entzogen wurde. Daraufhin wurde er von den britischen Behörden festgenommen und kam in ein Londoner Hochsicherheitsgefängnis.

bri/qu (epd, dpa, afp)