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Opposition prüft Klage wegen Awacs-Einsatz

28. Dezember 2015

Linke und Grüne erwägen wegen des geplanten Awacs-Einsatzes über der Türkei den Gang nach Karlsruhe. Die Bundeswehr gilt als Parlamentsarmee - doch der Bundestag soll bei dieser Entscheidung nicht gefragt werden.

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Aufklärungsflugzeug vom Typ Awacs NATO Konya Türkei - Ein Handout der NATO zeigt ein Awacs-Aufklärungsflugzeug aufgenommen auf dem Flughafen des vorgeschobenen Militärstützpunkts in Konya. (Foto: picture-alliance/dpa/A.Hohenforst)
Bild: picture-alliance/dpa/A.Hohenforst

Nicht bei jedem Auslandseinsatz hat der Bundestag das letzte Wort. Die geplante Awacs-Mission in der Türkei sorgt jetzt für Streit über die Parlamentsrechte. So wird der Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Aufklärungsflugzeugen über der Türkei möglicherweise zum Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Opposition aus Grünen und Linken will Klagen wegen mangelnder Beteiligung des Bundestags an der Entscheidung prüfen.

Präzedenzfall Irak-Krieg?

Es sei nicht hinnehmbar, dass dem Parlament eine Abstimmung über die deutsche Beteiligung an dem NATO-Einsatz verweigert werde, sagte Linksfraktionschefin Sahra Wagenknecht. Die Grünen verwiesen auf einen Präzedenzfall von 2008: Damals hatten die Karlsruher Richter den Einsatz von Bundeswehrsoldaten für Awacs-Aufklärungsflüge über der Türkei während des Irak-Kriegs 2003 für zustimmungspflichtig erklärt.

Ein Bundestagsmandat ist nur dann zwingend, wenn die Soldaten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in eine bewaffnete Auseinandersetzung verwickelt werden. Aus Sicht der Bundesregierung besteht dafür in diesem Fall jedoch keine Gefahr. "Weder verfügt die Terrormiliz IS über eigene Luftstreitkräfte, noch ist ein politischer Wille des Assad-Regimes absehbar, die eigene Luftwaffe gegen die Türkei einzusetzen. Auch gibt es keine konkreten Hinweise, dass Russland seine Luftstreitkräfte gegen die Türkei einzusetzen beabsichtigt", heißt es in einem Schreiben der Bundesregierung an das Parlament. Wagenknecht sagte dazu: "Die Aussage der Bundesregierung, dass ein Einsatz von Waffengewalt nicht zu erwarten ist, ist reine Augenwischerei und nur ein Vorwand, um die Parlamentsbeteiligung zu umgehen."

Dritter Verfassungsbruch innerhalb eines Jahres?

Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Keul sieht keinen Unterschied zwischen dem Awacs-Einsatz 2003 und dem jetzt geplanten. Die Karlsruher Richter hatten während des Irak-Kriegs "greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung (der Bundeswehr) in bewaffnete Auseinandersetzungen" festgestellt. Die gibt es nach Auffassung Keuls angesichts des Bürgerkriegs und der Luftangriffe in Syrien jetzt auch. "Die Bundesregierung muss daher auch heute die Zustimmung des Parlaments einholen", sagte die Grünen-Politikerin. Andernfalls begehe sie den "dritten Verfassungsbruch innerhalb eines Jahres", nach dem Einsatz im Nordirak und dem Einsatz der "Tornados" in Syrien. "Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesregierung hier erneut versucht, die Parlamentsrechte kleinzureden, statt sich den Awacs-Einsatz von der Mehrheit im Bundestag mandatieren zu lassen." Am Sonntag war der geplante Awacs-Einsatz über der Türkei bekanntgeworden.

pab/jj (dpa, afp)