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Politik

Beate Zschäpe bleibt lebenslang in Haft

19. August 2021

Vor drei Jahren ging der NSU-Prozess um zehn überwiegend rassistische Morde zu Ende. Doch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat ihre Strafe nie akzeptiert. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ihre Revision verworfen.

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Beate Zschäpe im NSU Prozess
Die Angeklagte Beate Zschäpe am 11. Juli 2018 im NSU-Prozess Bild: Reuters/M. Rehle

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss lebenslang in Haft bleiben.  Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen ihre Verurteilung wegen zehnfachen Mordes und weiterer schwerer Straftaten in allen wesentlichen Punkten als offensichtlich unbegründet zurück, wie das Karlsruher Gericht mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Keine Entlassung nach 15 Jahren

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.

Auch die Verurteilung von zwei Mitangeklagten, Ralf W. und Holger G., zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zu den Morden beziehungsweise Unterstützung des rechtsextremistischen NSU bestätigte der BGH. 

Beate Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

NSU-Prozess dauerte fünf Jahre 

Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft - auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war.

Der BGH prüft Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hört also keine Zeugen mehr. Hält das Urteil der Überprüfung stand, wird es rechtskräftig. Haben die Revisionen Erfolg, heben die Richter das Urteil ganz oder teilweise auf.

nob/fab (dpa, rtr)