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Bekommt Deutschland ein Rüstungsexportgesetz?

Nina Werkhäuser, Berlin15. Januar 2016

Welche Waffengeschäfte sind zulässig? Mit einem Rüstungsexportgesetz will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Klarheit schaffen. Auslöser könnte die scharfe Kritik an den Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien sein.

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Ein Kampfpanzer Leopard 2 während einer Übung, (Foto: imago/C.Thiel)
Bei den Saudis begehrt: Der deutsche Kampfpanzer Leopard 2Bild: imago/C. Thiel

Es sind vor allem die deutschen Waffenexporte nach Saudi-Arabien, die bei der Opposition im Bundestag, den Kirchen und bei Menschenrechtsgruppen immer wieder auf scharfe Kritik stoßen. Kampfpanzer und andere Waffen dürften nicht in ein Land geliefert werden, in dem schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung seien, argumentieren die Kritiker und fragen: Wie passt das zur Ankündigung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), eine restriktive Rüstungsexportpolitik zu betreiben?

Nachdem Anfang Januar in Saudi-Arabien 47 Menschen hingerichtet worden waren, darunter der schiitische Geistliche und Regimekritiker Nimr al-Nimr, ist diese Frage erneut virulent geworden. Nun zitieren Medien aus einer noch nicht veröffentlichten Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden im Jahr 2015 Rüstungsexporte in der Höhe von 268 Millionen Euro nach Saudi-Arabien genehmigt. Das ist eine Steigerung um 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr. "Eine restriktive Politik sieht anders aus", kritisiert die Opposition.

Richtlinien mit Hintertürchen

Sigmar Gabriel rechtfertigt sich damit, dass viele der Ausfuhren nach Saudi-Arabien noch von der Vorgängerregierung genehmigt worden seien, in der die SPD nicht vertreten war. Er habe den Saudis weder den Kauf von Kampfpanzern noch von Maschinengewehren genehmigt. Im gleichen Atemzug schlägt der Minister vor, ein Rüstungsexportgesetz auf den Weg zu bringen, das die strittigen Fragen regelt. Eine Expertenkommission soll dazu Vorschläge vorlegen.

Bisher sind die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen" aus dem Jahr 2000 die Richtschnur. "Der Beachtung der Menschenrechte wird bei den Entscheidungen besonderes Gewicht beigemessen", heißt es darin. Auch Ausfuhren in Spannungsgebiete sind nicht erlaubt. Diese Richtlinien haben allerdings nicht den Rang eines Gesetzes, sondern sind eine Selbstverpflichtung der Regierung.

Und sie bieten ein Hintertürchen, auf die sich bisher noch jede Regierung berufen hat: Wenn "besondere außen- und sicherheitspolitische Interessen" vorliegen, dann kann eine Genehmigung erteilt werden. Im Fall von Saudi-Arabien erklärte die Bundesregierung wiederholt, das Land sei ein Stabilitätsanker in der Region und ein wichtiger Partner Deutschlands - und erlaubte das Waffengeschäft.

Sigmar Gabriel (r.) mit dem König und Premierminister von Saudi-Arabien, Salman bin Abdelasis al-Saud, (Foto: dpa)
Geschätzte Geschäftspartner: Sigmar Gabriel mit dem saudischen König in Riad im Mai 2015Bild: picture-alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka

Klare Kriterien für Waffengeschäfte

In einem möglichen Rüstungsexportgesetz müsse das Kriterium der Menschenrechte den höchsten Stellenwert bekommen, fordert der Außenpolitiker Jan van Aken von der Linksfraktion. "Menschenrechte müssen das absolute Kriterium werden, und es darf davon keine Ausnahmen geben", sagte er im Gespräch mit der DW. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien wären dann nicht mehr möglich. Eine Abwägung zwischen sicherheitspolitischen Interessen und den Menschenrechten ist für van Aken nicht akzeptabel. Daher dürfe der Text der jetzt geltenden Richtlinien auch nicht einfach in ein Gesetz gegossen werden. Gabriel hatte der Funke-Mediengruppe gesagt, dass die Exportbestimmungen selbst "eigentlich klar" seien. Das lässt vermuten, dass die Richtlinien als Blaupause für das neue Gesetz dienen könnten.

Vor Gericht einklagbar

Die Grünen, die schon länger ein Rüstungsexportgesetz fordern, begrüßen den Vorschlag des Wirtschaftsministers. Den großen Vorteil eines Gesetzes sehen sie darin, dass es rechtlich verbindlich und "justiziabel" ist. Verstöße könnten also vor Gericht gebracht und sanktioniert werden, etwa bei Ausfuhren in Länder, die die Menschenrechte missachten.

In einem Rüstungsexportgesetz müssten "die Lage der Menschenrechte im Empfängerland ebenso wie die Situation in der Region als harte Kriterien für die Exportentscheidung formuliert sein", betont die Verteidigungspolitikerin Katja Keul. Die Grüne fürchtet aber, dass das Thema bis zur nächsten Bundestagswahl in der Expertenkommission "geparkt" wird, die Gabriel nun ins Leben rufen will.

Eher zurückhaltend reagiert der Koalitionspartner CDU auf den Vorschlag des SPD-Wirtschaftsministers. "Die bestehenden Rüstungsexportbestimmungen in Deutschland sind bereits eindeutig und gehören zu den strengsten weltweit", erklärt Joachim Pfeiffer, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Für wichtiger als einen neuen "nationalen Alleingang" hält Pfeiffer daher eine weitere europäische Harmonisierung der Rüstungsexportpolitik.