Beleidigung: Anklage gegen Journalisten
31. Juli 2017Artikel 66(d) des Telekommunikationsgesetzes von Myanmar ermöglicht es, Personen wegen Beleidigung zu verklagen. Die Gerichtsverhandlung müssen die Angeschuldigten zumeist hinter Gittern abwarten, eine Freilassung gegen Kaution ist nicht vorgesehen. Nicht nur die deutsche Heinrich-Böll-Stiftung warnt davor, dass kritische Menschen in dem südostasiatischen Land sehr schnell Gefahr laufen, mundtot gemacht zu werden.
Der Chefredakteur des nicht-kommerziellen Online-Portals "Myanmar Now", Swe Win, zählt zu den bekanntesten unabhängigen Journalisten des Landes. Er wurde verhaftet, weil er einen einflussreichen buddhistischen Mönch kritisiert hatte. Anhänger des Mönchs Ashin Wirathu von der ultranationalistischen Bewegung Ma Ba Tha hatten daraufhin Strafanzeige gegen den Journalisten gestellt – und sich auf den umstrittenen Artikel 66(d) des Telekommunikationsgesetzes berufen. Swe Win kam nach einem Tag in Haft vorläufig frei. Er muss sich am kommenden Montag in der zweitgrößten Stadt Mandalay vor Gericht verantworten.
Hintergrund der Vorwürfe gegen Swe Win ist der Mord an dem Juristen Ko Ni Ende Januar. Der muslimische Rechtsanwalt war langjähriger Berater der inzwischen regierenden Nationalen Liga für Demokratie (NLD) der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi. Der Fall hatte für einiges Aufsehen in Myanmar gesorgt. Swe Win hatte einen Facebook-Artikel weiterverbreitet, in dem Ashin Wirathu vorgeworfen wird, den Mord an Ko Ni gutzuheißen. Der Mönch ist für seine anti-muslimische Rhetorik bekannt.
Swe Win wurde auf dem Flughafen von Mandalay verhaftet. Nach Angaben seines Anwalts wollte er nach Thailand reisen. Die Behörden hatten ihr Eingreifen zunächst mit möglicher Fluchtgefahr begründet.
Myanmar, das ehemalige Birma, ist mit seinen etwa 54 Millionen Einwohnern ein mehrheitlich buddhistisches Land. Seit vergangenem Jahr führt Aung Sang Suu Kyi die Regierungsgeschäfte, die ebenfalls Buddhistin ist. Das Militär, während dessen Diktatur die 72-Jährige viele Jahre in Hausarrest saß, ist weiterhin an der Regierung beteiligt.
rb/uh (afp, ap, dpa, rtr, Heinrich Böll Stiftung)