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Berlin bleibt hart: Keine Reparationen

10. Februar 2015

Die Bundesregierung lehnt auch die erneuten Forderungen Griechenlands nach Reparationen für die Besatzung durch Nazi-Deutschland im 2.Weltkrieg ab. Dies gilt auch für eine den Griechen abgepresste Zwangsanleihe.

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Deutsche Soldaten 1941 auf Kreta (Foto: akg-images)
Bild: picture-alliance/akg-images

Der neue Ministerpräsident Griechenlands, Alexis Tsipras, sorgt nicht nur mit seinen Vorschlägen über den Umgang mit den Schulden seines Landes für Wirbel in Europa. In seiner Regierungserklärung im Parlament in Athen bekräftigte der Linkspolitiker auch die Forderung, Deutschland müsse Reparationen für die Besatzung im 2.Weltkrieg leisten und eine Zwangsanleihe aus dem Jahre 1942 zurückzahlen. Nach griechischer Rechnung sind dies heute elf Milliarden Euro.(Das Artikelbild zeigt deutsche Soldaten 1941 auf Kreta)

Die griechische Zentralbank musste Deutschland damals einen Zwangskredit über damals 476 Millionen Reichsmark gewähren, mit dem die Nazis die Kosten der Besatzung Griechenlands durch die Wehrmacht finanzierten. Die Anleihe sollte nach dem Krieg zurückgezahlt werden. Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag berichtet, hält das Finanzministerium diese Zwangsanleihe im Rahmen des Reparationsvertrages von 1960 für abgegolten.

Abkommen von 1960

"Infolge des historischen und sachlichen Zusammenhangs der Zwangsanleihe . . . ist diese formal ohne Weiteres als Reparationsforderung . . . zu klassifizieren", zitiert das Blatt aus der Stellungnahme des Ministeriums. Damit fällt sie nach Lesart der Bundesregierung unter den Wiedergutmachungsvertrag, den Deutschland und Griechenland 1960 abgeschlossen haben und in dem sich Deutschland damals zur Zahlung von 115 Millionen Mark verpflichtet hatte. In diesem Vertrag sei die Frage der Wiedergutmachung von NS-Unrecht "abschließend geregelt", heißt es laut "Bild" in der Antwort der Bundesregierung weiter.

Vertrag zur Deutschen Einheit

Auch für Reparationen darüberhinaus sieht Berlin keine rechtliche Grundlage. Der SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärte, die Frage der Reparationen sei im Zuge der Verhandlungen zur deutschen Einheit fast komplett und abschließend geregelt worden.

Im Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Einheit von 1990 werden Reparationen nicht thematisiert. Nach Auffassung Berlins ergibt sich daraus, dass die Reparationsfrage nicht mehr geregelt werden sollte. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag war von den Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) - unter ihnen Griechenland - im Rahmen der "Charta von Paris" anerkannt worden.

wl/SC (dpa, afp)