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Besserer Schutz für minderjährige Flüchtlinge

25. September 2015

Ein Drittel aller in Deutschland ankommenden Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Ihre Unterbringung und Versorgung überfordert die Jugendämter. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen.

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Jugendliche, sogenannte "unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)" halten sich in ihrem Zimmer eines Asylbewerberheims in München auf. (Foto: Peter Kneffel dpa/lby)
Jugendliche in einer Münchner Erstaufnahmeeinrichtung (Archivbild)Bild: picture-alliance/Peter Kneffel

Die Bundesregierung will junge Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, gleichmäßiger auf die Länder verteilen. Die bisherige Gesetzgebung sei "nicht für die derzeitige Krise ausgelegt", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sollten "zukünftig Kapazitäten in allen Bundesländern" genutzt werden.

Die unbegleiteten Minderjährigen seien eine "sehr schutzbedürftige Gruppe", sagte Schwesig. Sie könnten "nicht einfach in die großen Erstaufnahmeeinrichtungen gesteckt werden", sondern brauchten Betreuung, die in einigen Ballungsräumen inzwischen nicht mehr zu gewährleisten sei. Zur Finanzierung der Neuerungen hatte der Bund den Ländern am Donnerstag 350 Millionen Euro zugesagt, wie Schwesig betonte. Zudem verwies sie auf frei werdende Mittel aus dem gekippten Betreuungsgeld im Umfang von einer Milliarde Euro.

Verteilung nach Königsteiner Schlüssel möglich

Manuela Schwesig debattiert im Bundestag um den Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)
Bundesfamilienministerin Schwesig: "Es gibt keine Kinder erster und zweiter Klasse"Bild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Bislang müssen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dort betreut werden, wo sie ankommen. Dies führt dazu, dass sich der Großteil der jungen Flüchtlinge in einigen wenigen Ballungszentren wie Hamburg oder München aufhält. Die steigende Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder führt viele Jugendämter dort an die Grenzen der Belastbarkeit.

Als Grundlage für die Verteilung auf alle Bundesländer soll grundsätzlich der sogenannte Königsteiner Schlüssel dienen. Er legt fest, wie die Asylbewerber auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden, und orientiert sich an der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen der Länder. Bisher werden nach Angaben des Bundesjugendministeriums in den ostdeutschen Bundesländern nur wenige unbegleitete Minderjährige betreut.

Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Familie und Migration (BAMF) kommen in diesem Jahr bis zu 30.000 Jugendliche aus Kriegs- und Krisenregionen ohne Eltern in Deutschland an. Bei den jungen Flüchtlingen handele es sich überwiegend um 16- bis 18-jährige Jungen. Bisher sind die Jugendämter jener Kommunen zuständig, in denen die jungen Flüchtlinge ankommen. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen diese künftig wie erwachsene Asylbewerber nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden.

Steigende Zahl an Asylerstanträgen

Die Zahl der Asyl-Erstanträge unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland steigt derweil deutlich an. Nach Angaben des Fachverbands Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge sind einer neuen Erhebung zufolge im ersten Halbjahr 2015 bereits 3.375 Asyl-Erstanträge gestellt worden. Im gesamten vergangenen Jahr waren es 4.398 Asyl-Erstanträge. Damit wird auch nach Einschätzung des Verbandes die Zahl von Kindern und Jugendlichen zunehmen, die nach ihrer Flucht von den kommunalen Jugendämtern in Obhut genommen werden müssen.

pab/jj (epd, afp)