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BGH macht Lehman-Geschädigten Hoffnung

25. November 2014

Bei der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers 2008 haben unzählige Anleger ihr Geld verloren. Viele Schadenersatzprozesse scheiterten. Jetzt haben zwei Kunden beim Bundesgerichtshof recht bekommen.

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Bundesgerichtshof BGH(Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Anlegern Schadenersatz für inzwischen wertlose Papiere der US-Pleitebank Lehman Brothers zugesprochen. Beide hatten sogenannte Garantie-Zertifikate gekauft, die im Zuge der Lehman-Pleite im September 2008 weitgehend wertlos geworden waren. Der BGH gab ihnen nun recht: Die Bethmann Bank, die den Kauf abgewickelt und die Kunden beraten hatte, habe diese Kunden nicht ordentlich über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt, hieß es. Die Kunden hätten daher Anspruch auf Schadenersatz. Die Urteile sind rechtskräftig.

In einem Fall hatte ein Anleger 2007 und 2008 Lehman-Zertifikate für fast 140.000 Euro bei der Bethmann Bank gekauft. Im zweiten Fall hatte eine Mutter für ihren Sohn dort im Mai 2008 Zertifikate für rund 33.000 Euro erworben. In beiden Fällen war den Anlegern in den Zertifikaten garantiert worden, zumindest das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten. Die Lehman Bank sicherte sich jedoch zugleich ein Sonderkündigungsrecht zu. Danach durften die Zertifikate unter bestimmten Umständen vorzeitig zurückgezahlt werden. Doch das konnte für die Anleger bedeuten, dass sie weniger oder sogar gar nichts mehr ausbezahlt bekommen. Nach Angaben ihres Anwalts standen diese Informationen nicht in dem Bank-Flyer über die Anlage. Auch die über 100-Seiten umfassenden Bedingungen haben die Kunden demnach nicht bekommen. Die Vorinstanzen hatten den Anlegern recht gegeben und die Bethmann Bank zu Schadenersatz verurteilt.

Urteile der Vorinstanzen bestätigt

Diese Urteile bestätigte der BGH jetzt: Der Bankberater hätte die Kunden ungefragt über das Sonderkündigungsrecht und das Risiko eines Totalverlustes aufklären müssen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Hans-Ulrich Joeres in Karlsruhe. Denn das mit dem Sonderkündigungsrecht verbundene Risiko eines Totalverlustes stehe dieser angeblich risikofreien Anlage "diametral entgegen".

Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008 hatte die Finanzwelt erschüttert. Zwei Monate später wurde über den deutschen Ableger des Instituts das Insolvenzverfahren eröffnet. Unzählige Anleger versuchten daraufhin, sich vor den Gerichten Schadenersatz zu erstreiten. Der BGH hat in den letzten Jahren mehrere solcher Klagen in unterschiedlich gelagerten Fällen zurückgewiesen.

zdh/re (dpa, rtr)