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BND-Reform beschlossene Sache

13. November 2015

Der BND soll nicht länger "unter Freunden" spionieren. Laut einem Medienbericht hat sich die Koalition auf ein Spähverbot in europäischen Ländern und Institutionen geeinigt. Und auf mehr parlamentarische Kontrolle.

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BND-Stützpunkt Bad Aibling mit Satellitenschüssel (foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/Stephan Jansen

Union und SPD haben sich nach einem Bericht des Senders rbb auf Details einer Geheimdienstreform in Deutschland verständigt. Die zuständigen Fachpolitiker der Koalition, Clemens Binninger (CDU) und Burkhard Lischka (SPD), bestätigten dies dem rbb Inforadio. Sowohl das BND-Gesetz als auch die parlamentarische Kontrolle sollen neu geregelt werden.

Demnach werden dem Bundesnachrichtendienst (BND) künftig politische Spionage in EU-Ländern und -Institutionen sowie Wirtschaftsspionage verboten. Zudem soll der Bundestag die Geheimdienste stärker an die Leine nehmen: Das Parlament bekommt dazu einen speziellen Ständigen Bevollmächtigten, eine Art Geheimdienstbeauftragten.

Anlass für die Reform sind Vorgänge, die wiederholt für erheblichen Wirbel sorgten und deren Aufklärung nur schleppend verläuft. Über Jahre soll der deutsche Auslandsgeheimdienst der amerikanischen NSA geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Nach Darstellung des BND soll der Einsatz umstrittener Selektoren 2013 beendet worden sein.

Vor rund drei Wochen hatten BND-Präsident Gerhard Schindler und das Kanzleramt das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages darüber informiert, dass auch der BND Spionage unter Freunden betrieb. Unter anderem sollen Frankreichs Außenminister Laurent Fabius und selbst der deutsche Diplomat Hansjörg Haber abgehört worden sein.

Auch der Internationale Strafgerichtshof, das UN-Kinderhilfswerk UNICEF, die Weltgesundheitsorganisation WHO, die amerikanische Bundespolizei FBI sowie europäische und amerikanische Firmen hätten zu den brisanten Spionagezielen gehört, hieß es in Medienberichten.

Das Ausforschen entsprechender Telefone oder Computer wäre künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. "Das heißt, dass eine entsprechende Telekommunikations-Überwachung nur möglich ist, wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um Organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen", erläuterte Lischka.

Und die amerikanischen Freunde?

Ein besonderer Schutz für US-Einrichtungen ist demnach im BND-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings soll der BND zusätzlich verpflichtet werden, seine Spionageziele ausschließlich nach dem Auftragsprofil der Bundesregierung auszurichten - was das Ausspähen US-amerikanischer Einrichtungen faktisch ausschließen würde. Jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des Auslandsgeheimdienstes muss künftig vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden.

Beide Gesetzentwürfe sollen nach Angaben der Abgeordneten im Januar in den Bundestag eingebracht und bis Sommer 2016 beschlossen werden. Die Reform könnte dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Franzosen brüskiert?

Die Affäre um die BND-Spähaktionen dürfte auch ein Thema sein beim Besuch von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier bei seinem französischen Kollegen Fabius in Paris an diesem Freitag. Präsident Francois Hollande hatte rasche Aufklärung verlangt.

Der US-Botschafter in Deutschland, John B. Emerson, reagierte hingegen gelassen auf die Berichte über das Belauschen von US-Einrichtungen durch den BND. "Lasst uns nicht danach schauen, was in der Vergangenheit passiert ist. Schauen wir auf die Gefahren, die wir abwehren müssen", sagte Emerson der Zeitung "Münchner Merkur".

SC/stu (rtr, dpa, afp)