Bundesanwaltschaft klagt "Combat 18"-Rechtsextremisten an
4. April 2024Die vier Beschuldigten hätten die rechtsextremistische Vereinigung mit anderen Mitgliedern bis mindestens Frühjahr 2022 weiter betrieben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Die Gruppe habe mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet. Dabei hätten die Teilnehmer zum Beispiel "Leistungsmärsche" absolviert und Aufnahmeprüfungen für neue Mitglieder abgehalten. Neben einer praktischen Prüfung sei auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus Teil des Aufnahmeverfahrens gewesen. Einer der Beschuldigten habe zudem Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger sowie Kleidungsstücke mit Bezug zu "Combat 18 Deutschland" verkauft. Die vier Männer sind auf freiem Fuß.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte: "Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert zur Verteidigung unserer Demokratie gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde." Die Anklage des Generalbundesanwalts zeige, dass die Sicherheitsbehörden nach einem Verbot "sehr aufmerksam" weiterverfolgen, ob doch Aktivitäten fortgesetzt würden. "Jedwede Fortführung der Vereinsaktivität von 'Combat 18 Deutschland' ist damit strafbar und wird sehr konsequent verfolgt", so die SPD-Politikerin.
Weitere Verfahren laufen noch
Die vier nun beschuldigten Männer waren zusammen mit 17 anderen mutmaßlichen Mitgliedern von "Combat 18 Deutschland" im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen Neonazinetzwerke aufgeflogen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Die Verfahren gegen die 17 anderen Verdächtigen seien im Sommer an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden, teilte sie mit.
Der Name "Combat 18" steht für "Kampfgruppe Adolf Hitler" - abgeleitet vom ersten und achten Buchstaben des Alphabets (A und H). Bei "Combat 18 Deutschland" handelt es sich der Bundesanwaltschaft zufolge um einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung "Combat 18". Das Bundesinnenministerium hatte "Combat 18 Deutschland" im Jahr 2020 verboten, weil die Gruppe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und "dem Nationalsozialismus wesensverwandt" sei. Sie bekenne sich zur NSDAP und deren Funktionären, sei rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet und weise eine "kämpferisch-aggressive Grundhaltung" auf, teilte das Ministerium damals mit.
aa/kle (dpa, epd, afp)