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BGH bestätigt Urteil im Fall Jalloh

4. September 2014

Eine Woche lang prüfte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh. Am Ende bleibt aber alles beim Alten: Das Urteil hat Bestand.

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BGH verhandelt über den Feuertod von Oury Jalloh
Bild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Mit Spannung war das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Tod von Oury Jalloh. Der Afrikaner war 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt. Doch der Rüffel aus Karlsruhe blieb aus: Das Urteil des Landgerichts Magdeburg aus dem Jahr 2012 habe Bestand, teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, mit. Demnach ist der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei der fahrlässigen Tötung schuldig und muss eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen.

Kritiker bemängeln Ungereimtheiten

Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeiwache in Dessau ums Leben gekommen. Über die genauen Umstände des Unglücks gibt es unterschiedliche Darstellungen. Unstrittig ist, dass Jalloh am 7. Januar 2005 von Polizisten in Gewahrsam genommen wurde, weil er unter Drogen- und Alkoholeinfluss zwei Frauen belästigt haben soll. Da er sich der Feststellung seiner Personalien widersetzte und auf der Wache mit dem Kopf wiederholt gegen die Wand schlug, wurde er, so die Darstellung der Polizei, auf einer Matratze auf dem Boden einer Zelle fixiert. Zum Ausbruch des Feuers sei es gekommen, als Jalloh die Matratze, auf der er lag, mit einem Feuerzeug in Brand steckte. Er sei dann in den Flammen gestorben.

Die Angehörigen von Jalloh, die als Nebenkläger auftraten, weisen dagegen auf eine Reihe von Ungereimtheiten hin. Unter anderem fehle in der unmittelbar nach dem Feuer aufgestellten Asservaten-Liste das Feuerzeug, mit dem Jalloh das Feuer entzündet haben soll. Erst einen Tag später sei es auf der Liste aufgetaucht. Außerdem weise es keine DNA-Spuren des Toten und keine Faserspuren von dessen Kleidung auf. Die Initiative "Gedenken an Oury Jalloh" (IOJ) hatte im Dezember 2013 beim Generalsbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige eingereicht. Sie sieht schwerwiegende Hinweise auf Mord oder Totschlag.

BGH: Es gab keine Rechtsfehler

Es gebe keinen Zweifel daran, dass 2005 in Dessau "eine Riesenschlamperei passiert ist, die nicht sein kann und nicht sein darf", hatte Bundesanwalt Johann Schmid bereits vor der Urteilsverkündung erklärt. Vor dem BGH gehe es aber allein um die Frage, ob das Urteil des Landgerichts Magdeburg fehlerhaft zustande gekommen sei. Ähnlich äußerte sich Richterin Sost-Scheible: "Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit." Doch die Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit dürften "nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein".

Das Landgericht Magdeburg habe nach der Aufhebung des ersten Freispruchs durch das Landgericht Dessau an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache, sagte Sost-Scheible. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Jalloh den Brand selbst verursacht.

ab/mak (dpa)