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NPD-Verbotsantrag fertiggestellt

2. Dezember 2013

Die Bundesländer wollen am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD beantragen. Die Partei sei der NSDAP wesensverwandt und wolle Migranten deportieren. Kanzlerin Merkel hofft auf einen Erfolg der Klage.

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In Karlsruhe demonstrieren Rechtsradikale, unter denen auch Mitglieder der NPD sind (Foto: dpa) Foto: Uli Deck/dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Die Juristen der Bundesländer haben den Antrag auf Verbot der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) fertiggestellt und wollen ihn am Dienstag beim Bundesverfassungsbericht einreichen. Bereits vor knapp einem Jahr hatte der Bundesrat, die Vertretung der 16 Bundesländer, beschlossen, eine Klage vorzubereiten.

In dem Papier, aus dem mehrere Zeitungen zitieren, wird der NPD aggressive Ausländerfeindlichkeit und Wesensverwandtschaft zur NSDAP vorgeworfen. Die Bundesländer legen dar, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wolle. Ideologie und Programm seien über "weite Strecken mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch“. Ein erster Anlauf zum Verbot der 1964 gegründeten NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) bestätigte, dass Verfassungsschutz und Polizei seit einem Jahr keine verdeckten Ermittler mehr in den Vorständen der NPD einsetze.

Die Bundesregierung unterstütze den Antrag der Länder, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel hoffe auf einen Erfolg. Die NPD sei aus Sicht der Bundesregierung eine "antidemokratische, fremdenfeindliche, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei, die wir alle gemeinsam politisch bekämpfen wollen“, betonte Seibert. Die Bundesregierung habe die Klage der Länder mit der Sammlung von Beweismaterial unterstützt, sie halte einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag aber nicht für erforderlich. Neben dem Bundesrat sind die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag berechtigt, das Verbot einer Partei zu beantragen.

NPD wolle "Migranten deportieren"

In dem Antrag der Bundesländer heißt es laut den Zeitungsberichten, die NPD verfolge eine "rassistisch-biologistische“ Konzeption, die der Garantie der Menschenwürde zuwiderlaufe. Sie verfolge das Ziel, Ausländer und Migranten aus Deutschland gewaltsam deportieren zu wollen. Demnach habe die Partei die politische Absicht, deutsche Staatsbürger, die ihren Kriterien des Deutschtums nicht entsprechen - also namentlich Eingebürgerte mit Migrationshintergrund –, "ihrer Staatsbürgerschaft zu entkleiden, um sie anschließend gewaltsam aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zu entfernen, also zu deportieren“.

Neben der "völkischen Welt- und Rechtsanschauung der NPD“ sähen die Antragsteller weitere Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dazu zählen sie "die Ablehnung des auf dem Demokratieprinzip beruhenden parlamentarischen Regierungssystems, die Relativierung nationalsozialistischen Unrechts und die Relativierung des staatlichen Gewaltmonopols“. Im Verbotsverfahren soll nachgewiesen werden, dass die NPD ihr Ziel einer Abschaffung der Ordnung im gesamten Bundesgebiet verfolge und mit Hilfe der Gesamtorganisation auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht habe.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) erklärte, er wolle "endlich Rechtssicherheit im Umgang mit den NPD-Kadern“. Es sei unerträglich, dass "die selbstbekennenden Feinde unserer Demokratie für das Verbreiten ihrer menschenverachtenden Ideologie auch noch Steuergelder erhalten“.

In Mecklenburg-Vorpommern, wo die NPD ebenso wie in Sachsen im Landtag vertreten ist, erhält die Partei in diesem Jahr 1,7 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Länder führen dem Zeitungsbericht zufolge weiter aus, dass sich der Mitgliederkern der NPD stabilisiert habe. Bundesweit operiere sie zudem als Anlauf- und Verbindungsstelle rechtsextremistischer Organisationen, mit denen sie vielfach personell und sachlich verbunden sei. Die Zahl der NPD-Mitglieder wird mit etwa 5700 (Stand 2011) angegeben.

beg/kle (dpa, epd, afp, Reg.-Spr.)