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"Nein heißt Nein!"

9. Januar 2016

Die Bundesregierung will das Sexualstrafrecht verschärfen. "Wir müssen dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen", sagte Justizminister Maas. Auch Familienministerin Schwesig fordert konsequente Strafen.

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Symbolbild Sexismus Debatte
Bild: dapd

Nach dem Willen der Bundesregierung wird der Straftatbestand der Vergewaltigung künftig enger gefasst. So soll es künftig bereits ausreichen, dass der Täter Sex allein durch die Androhung von Gewalt oder andere Drohungen erzwingt.

Der Straftatbestand wäre auch dann erfüllt, wenn sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa durch eine unvermittelte Attacke im öffentlichen Raum. Bislang wird im Strafrecht eine Sex-Attacke nur dann als Vergewaltigung gewertet, wenn das Opfer geschlagen oder an Leib und Leben bedroht wurde - oder sich in einer "schutzlosen" Lage befand.

Noch vorhandene Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssten geschlossen werden, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) der Zeitung. "Deshalb haben wir eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht." Der Gesetzentwurf befinde sich seit kurzem in der Länderabstimmung und könne noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden, berichtet die "Bild am Sonntag".

Eine Reaktion auch auf Köln

Die geplante Verschärfung des Gesetzes ist auch eine Reaktion auf die Vorfälle in Köln während der Silvesternacht. Hunderte Frauen waren dort rund um den Köner Dom und den Hauptbahnhof sexuell belästigt worden. Viele der Verdächtigen stammen aus nordafrikanischen Ländern beziehungsweise aus Nahost.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören: "Eine Änderung der Gesetzeslage wird dazu beitragen, dass mehr betroffene Frauen sich zu einer Anzeige entschließen, dass weniger Strafverfahren eingestellt werden und dass sexuelle Übergriffe adäquat geahndet werden."

"Nein heißt Nein!"

Die Familienministerin betonte: "Losgelöst von den Fällen in Köln gilt: Vergewaltigung muss konsequent bestraft werden. Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten." Derzeit gelte Geschlechtsverkehr nur in drei Fällen als Vergewaltigung, so die Ministerin: Wenn er entweder mit Gewalt oder mit Drohungen für Leib und Leben erzwungen wird oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Es genüge nicht, dass eine Frau eindeutig 'Nein' sagt.

Gewalt gegen Frauen ist laut Schwesig alltäglich: "Sexuelle Übergriffe auf Frauen passieren jeden Tag. In Deutschland erlebt jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt - die Gewalt findet in der Mitte der Gesellschaft statt."

Hilfetelefon in 15 Sprachen

Die Ministerin verwies auf das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ihres Hauses: Das in bislang 15 Sprachen abrufbare Angebot unter der Telefonnummer 08 000 116 016 habe in den letzten zwei Jahren rund 100.000 Kontakte ermöglicht.

haz/rb (dpa, afp, kna)