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Politik

Bundestag beschließt Fußfessel für Gefährder

27. April 2017

Zwei Monate vor der Sommerpause hat der Bundestag neue Sicherheitsgesetze auf den Weg gebracht. Elektronische Fußfesseln und die Speicherung von Fluggastdaten sollen den Schutz vor Terrorangriffen verbessern.

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Bad Vilbel Überwachungszentrale elektronische Fußfessel
Per GPS wird der Träger einer elektronischen Fußfessel überwachtBild: picture-alliance/dpa/S. Prautsch

Extremistische Gefährder können künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag das Gesetz, das dem Bundeskriminalamt (BKA) die so genannte Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Die oppositionellen Linken und die Grünen stimmten in Berlin gegen die Vorlage.

Richterliche Anordnung nötig

Allerdings muss der Einsatz einer Fußfessel von einem Richter angeordnet werden. Konkret kann das geschehen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räumte in der Debatte ein, dass es sich bei der Fußfessel nicht um die "allein selig machende Lösung" im Kampf gegen den Terrorismus handelt. Zudem gilt das Gesetz nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Bundesländer zuständig. Wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls elektronische Fußfesseln einsetzen wollen, müssen die Landesparlamente eigene Gesetze beschließen.

Zentrale Datenbank angestrebt

Das neue Gesetz schafft zudem die rechtliche Grundlage für eine zentrale Datenbank beim BKA. Darin sollen Informationen zu bestimmten Ereignissen zusammengeführt werden. Mit dem neuen BKA-Gesetz wird zudem die Grundlage für das Projekt "Polizei 2020" gelegt. Es sieht unter anderem eine generelle Modernisierung der IT-Systeme bei der Polizei vor.

Umstrittene Speicherung von Fluggastdaten gebilligt

Abgestimmt wurde im Bundestag auch über ein Gesetz zur Speicherung von Fluggastdaten. Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Bei Flügen von und nach Deutschland werden Luftfahrtunternehmen verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Dabei geht es um Daten wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Den internationalen Terrorismus will man damit ebenso bekämpfen wie die organisierte Kriminalität. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sehen in den Neuregelungen einen großen Schritt für mehr Sicherheit in Deutschland. Die Opposition warnt hingegen vor einer Einschränkung der Bürgerrechte.

uh/jj (dpa, afp)