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Umstrittenes Kulturgutschutzgesetz verabschiedet

Klaus Krämer23. Juni 2016

Eineinhalb Jahre wurde heftig über den künftigen Schutz von Kulturgütern gestritten. Nun hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ob das den Streit zwischen Politik und Teilen der Kulturszene beendet?

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Eine Frau steht vor den Bildern Die Bilder "Sitzendes Mädchen (l, 1919) von Max Pechstein und "Badende mit blondem, offenem Haar" (um 1903) von Pierre-Auguste Renoir
Bild: picture-alliance/dpa/S. Pilick

Kulturgüter werden in Deutschland künftig unter besonderen Schutz gestellt - ausländische ebenso wie deutsche. Der Bundestag hat am Donnerstag (23.07.2016) das neue Kulturgutschutzgesetz beschlossen. Tags zuvor hatte der Kulturausschuss noch letzte Änderungen eingefügt. Das Gesetz legt bislang getrennte Regelungen zusammen, präzisiert und verschärft sie. Es soll den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst- und Kulturgütern strenger regeln und diese damit besser schützen. Ziel ist es einerseits, den in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegenen illegalen Handel mit Kulturgütern zu erschweren, am besten sogar völlig zu unterbinden. Zugleich soll mit dem Gesetz nationales Kulturgut besser vor einem Verkauf ins Ausland geschützt werden.

Einigkeit bei Raubkunst

Mit Blick auf den illegalen Handel mit Kulturgütern und sogenannter Raubkunst, herrschte weitgehend Konsens. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), Kulturpolitiker der Parteien, Vertreter der Museen, Archäologen oder Altertumsforscher fordern vehement, dem illegalen Handel mit Kunstschätzen und Kulturgütern einen Riegel vorzuschieben und die Sorgfalt beim Erwerb und Verkauf von Kunstgegenständen zu erhöhen. Hintergrund ist vor allem der gestiegene illegale Handel mit geraubten Kunstschätzen aus dem Nahen und Mittleren Osten. Seit einigen Jahren überfluten wertvolle Gegenstände aus dieser Region den Markt. Auf diese Weise finanziert etwa die Terrororganisation des sogenannten Islamischen Staats ihr Zerstörungswerk.

Für ausländische Kulturgüter definiert das Gesetz neue Einfuhrregeln. So benötigen Kunstwerke und archäologische Artefakte künftig einen Herkunftsnachweis. Bisher galt nur für solche Kunstwerke ein Einfuhrverbot, die auf einer entsprechenden Liste des Herkunftslandes standen. Jetzt muss der Händler die Identität und Herkunft sowie mögliche Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen prüfen und entsprechende Belege vorlegen. Das soll auch die Rückgabe von Kulturgütern erleichtern.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (Foto: picture-alliance/dpa/picture-alliance/dpa/B.v. Jutrczenka)
Monika Grütters befürwortet das neue GesetzBild: picture-alliance/dpa/B.v. Jutrczenka

Schutz nationaler Kulturgüter

Über den Umgang mit deutschern Kulturgütern tobte zuletzt ein heftiger Streit. Das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) formulierte Gesetz soll die Abwanderung von national wertvoller Kunst ins Ausland verhindern. Neu ist deshalb eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von hochwertigen älteren Kulturgütern sowie archäologischen Gegenständen innerhalb der EU. Für die Ausfuhr besonders wertvoller Werke wird künftig eine Genehmigungspflicht gelten. Die ist dann nötig, wenn beispielsweise ein Bild älter als 75 Jahre ist und sein Wert 300 000 Euro übersteigt. Zudem wird im neuen Gesetz der Ankauf von national wertvollem Kulturgut durch den Staat erleichtert.

Die Definition von national wertvollem Kulturgut soll noch per Rechtsverordnung festgeschrieben werden. Ein Sachverständigengremium soll - unter Beteiligung von Museen, Archiv- und Bibliothekswesen, Wissenschaft, Kunsthandel und privaten Sammlern - über die Eintragungen mitbestimmen. Werke zeitgenössischer Künstler können nur mit deren Zustimmung als national wertvoll eingetragen werden. Damit kommt die Politik auch namhaften Künstlern entgegen, die die Pläne bereits im Vorfeld aufs Heftigste kritisiert hatten. Der Künstler Georg Baselitz etwa hatte im vergangenen Jahr aus Protest Leihgaben in Museen abhängen lassen, weil er fürchtete, sie künftig nicht mehr ins Ausland verkaufen zu können - oder weit unter Wert an die öffentliche Hand.

Außerdem bestimmt das Gesetz, öffentliche Sammlungen als Ganzes unter Schutz zu stellen.

Erbitterter Widerstand

Während Museen und Kulturstiftungen hinter der von der Politik betriebenen Neuregelung stehen, blieb der Kunsthandel bis zuletzt unversöhnlich. Bei Galeristen, Sammlern und Kunsthändlern war bereits der Gesetzentwurf auf unerbittlichen Widerstand gestoßen. Aus ihrer Sicht sind die Regelungen zu strikt und für den deutschen Kunstmarkt hinderlich. Vielleicht besänftigt sie, dass das frisch verabschiedete Kulturgutschutzgesetz auch sogenannte Negativtests festschreibt. Damit kann sich der Eigentümer eines Werkes bestätigen lassen, dass dieses die Voraussetzungen für "national wertvoll" nicht erfüllt, also ausgeführt werden kann.

Georg Baselitz (Foto: Andreas Gebert/dpa)
Baselitz gehört zu den Großverdienern der KunstszeneBild: picture-alliance/dpa/A. Gebert

Nach Zustimmung des Bundestags muss das Gesetz nun noch im Bundesrat eine Mehrheit finden.