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Bundestag billigt Atomkonzern-Entschädigung

29. Juni 2018

Erst eine satte Akw-Laufzeitverlängerung, dann die plötzliche Kehrtwende in der deutschen Atompolitik nach der Katastrophe von Fukushima: RWE und Vattenfall werden dafür wohl mit fast einer Milliarde Euro entschädigt.

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Atomkraftwerk Biblis
Verlor 2011 seine Betriebserlaubnis: das RWE-Atomkraftwerk Biblis in HessenBild: AtKyodo/AP/dapd

Für den 2011 beschlossenen Atomausstieg erhalten die Energiekonzerne RWE und Vattenfall eine umfangreiche Entschädigung. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzesänderung und setzte damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Karlsruher Richter hatten Ende 2016 entschieden, dass die Konzerne für bereits getätigte Investitionen und für verfallene Strom-Produktionsrechte einen finanziellen Ausgleich erhalten müssen.

Die frühere rot-grüne Bundesregierung (SPD und Bündnis'90/Die Grünen) hatte 2002 Deutschlands Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und dazu mit den Betreibern der Atomkraftwerke Restlaufzeiten festgelegt. Ende 2010 hob dann die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung (CDU/CSU und FDP) diesen Konsens auf und verlängerte die Akw-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre. Nur rund sieben Monate später machte dieselbe Regierung unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeitverlängerungen rückgängig, verfügte die sofortige Abschaltung mehrerer Meiler und legte Abschaltdaten für die anderen fest.

Genaue Entschädigungssumme unklar

Die Höhe der jetzt beschlossenen Entschädigung kann erst im Jahr 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit entgangenen Gewinne konkret feststehen. Die Bundesregierung rechnet laut Gesetzentwurf mit einem Betrag "im oberen dreistelligen Millionenbereich".

Im Gegensatz zu RWE und Vattenfall steht dem Eon-Konzern bisher keine Entschädigung zu, weil er seine Reststrommengen bis zum endgültigen Atomausstieg voraussichtlich noch auf andere Atomkraftwerke verteilen kann. Der Kraftwerksbetreiber EnBW hatte nicht in Karlsruhe geklagt.

wa/bru (dpa, afp)