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Politik

Bundestag führt Maskenpflicht ein

6. Oktober 2020

Bisher galt im Deutschen Bundestag nur die Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weil viele Parlamentarier eher lax damit umgingen, gilt von diesem Dienstag an eine Maskenpflicht.

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Symbolbild Maskenpflicht im Bundestag
Bild: Christian Spicker/Imago Images

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) habe entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Corona-Pandemie "weiterhin sehr ernst zu nehmen" sei, teilte die Parlamentsverwaltung in Berlin mit. Die Anordnung gilt von diesem Dienstag an und ist zunächst bis zum 17. Januar befristet.

Die Maskenpflicht gilt für alle Räume, einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume, sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen. Den Fraktionen wird dringend empfohlen, entsprechende Regelungen auch für ihre Räumlichkeiten zu erlassen.

Die Maskenpflicht sei auch erforderlich, weil ohne diesen Baustein die Infektionsgefahr steigen würde, hieß es. In letzter Konsequenz könnte sonst die Funktionsfähigkeit des Bundestages in kurzer Zeit "stark beeinträchtigt oder sogar zum Erliegen gebracht werden".

Am Rednerpult darf die Maske abgelegt werden

Nach Angaben der Bundestagsverwaltung gibt es im bei den Parlamentariern grundsätzlich viel Akzeptanz für Empfehlungen zum Infektionsschutz. Dies gelte jedoch "nicht in gleicher Weise für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung". Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Deutschland Bundestag Bundeshaushalt Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel am Rednerpult des BundestagesBild: Michael Kappeler/dpa/picture-alliance

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungs- oder Besprechungsraum oder im Plenarsaal befindet - vorausgesetzt, man hat mindestens anderthalb Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrofonen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsidentinnen und Präsidenten, die eine Sitzung leiten.

In den Büroräumen und am Arbeitsplatz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden, sofern der Raum alleine genutzt, der Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist.

Zweifel in der AfD-Fraktion

Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Möglich sei ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro, teilte die Bundestagsverwaltung mit. Auch ein Verweis aus dem Bundestag und ein Hausverbot sind möglich. Wer mit einem ärztlichen Attest belegen kann, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für ihn nicht zumutbar ist, kann auf ein Visier ausweichen.

Gegen die Verfügung von Bundestagspräsident Schäuble kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Dies hätte aber den Angaben zufolge keine aufschiebende Wirkung. Insbesondere in der AfD-Fraktion zweifeln einige an der Sinnhaftigkeit von Mund-Nasen-Bedeckungen zum Infektionsschutz.

gri/wa (dpa, afp, rtr)