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Bundestag verschärft Asylrecht

Nina Werkhäuser, Berlin25. Februar 2016

Erneut hat Deutschland das Asylrecht verschärft. Der Bundestag stimmte für leichtere Abschiebungen und Einschränkungen beim Familiennachzug. Die Opposition protestierte. Aus Berlin Nina Werkhäuser.

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Merkel bei Abstimmung zum Asylpaket II , Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Im Plenum herrscht eine eigentümliche Stimmung, als das Parlament über die "Einführung beschleunigter Asylverfahren" debattiert. Zuerst ergreift Ole Schröder das Wort, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium. Der CDU-Politiker gibt den Ton vor: Ziel sei ein "härterer Umgang" mit jenen Asylbewerbern, die "sich durch Tricks einen längeren Aufenthalt in Deutschland erschleichen wollen". Damit sind Asylbewerber gemeint, die ihre Pässe wegwerfen oder falsche Angaben zu Person und Nationalität machen. Sie sollen, so steht es im Gesetz, künftig schneller abgeschoben werden.

Während der CDU-Staatssekretär ausführt, dass die strengeren Regeln nur jene treffen sollen, die den deutschen Staat täuschen, keinesfalls aber die wirklich Schutzbedürftigen, tippen viele Sozialdemokraten scheinbar desinteressiert auf ihren Handys herum oder lesen Akten. Keine Hand rührt sich zum Applaus in den Bänken des Koalitionspartners, der das Gesetz immerhin mitgeschrieben hat. Einige Sozialdemokraten blicken drein wie ein Schüler, dem der Mitschüler das gemeinsam erarbeitete Referat verhunzt hat - irgendwie beleidigt.

Monatelanges Hin und Her

In der Tat war das Gesetz eine schwere Geburt: Monatelang hatten Union und SPD über die Einzelheiten des sogenannten "Asylpakets II" gestritten. Zankapfel war der (bisher erlaubte) Familiennachzug für Flüchtlinge. Künftig wird das Recht auf Familiennachzug für jene Flüchtlinge, die den sogenannten "subsidiären Schutz" haben, für zwei Jahre ausgesetzt. Das gilt, von Härtefällen abgesehen, auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die SPD haderte mit diesem Punkt, stimmte aber letztendlich zu.

Wie weit die Meinungen hier auseinandergingen, zeigte nicht zuletzt der Rücktritt des Menschenrechtsbeauftragten Christoph Strässer (SPD), den er auch mit seiner Kritik an der Verschärfung des Asylrechts begründete. Unter den 147 Abgeordneten, die am Ende gegen das mit klarer Mehrheit verabschiedete Gesetz stimmten, waren Strässer und 29 weitere Sozialdemokraten. Weitergehende Verschärfungen des Asylrechts sind nach Ansicht der SPD nun nicht mehr nötig. "Damit reicht's dann aber auch", pflaumte der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann in Richtung Union. Er plädierte dafür, sich künftig mehr auf die Integration der Flüchtlinge zu konzentrieren.

Flüchtlinge in Passau bei einer Polizeikontrolle, Foto: Getty Images
Flüchtlinge in Passau: Wer seinen Ausweis wegwirft oder falsche Angaben macht, wird es künftig schwerer habenBild: Getty Images/J. Simon

"Schäbig, unerträglich, ekelhaft"

Kein gutes Haar am "Anti-Asylpaket" - so betitelte es der Linke Jan Korte - ließ die Opposition. Die Beschränkungen beim Familiennachzug würden nur dazu führen, dass wieder mehr Frauen und Kinder die gefährliche Fahrt über das Mittelmeer antreten. "Den Familiennachzug auszusetzen, ist unverantwortlich und schäbig", kritisierte Katrin Göring-Eckardt, die Fraktionsvorsitzende der Grünen. Das gelte vor allem für Kinder, die ohne ihre Eltern nach Deutschland geflohen seien. "Es stiftet Unruhe in den Unterkünften und verhindert Integration."

Den Regierungsparteien, beklagte die Linke Ulla Jelpke, gehe es nur noch darum: "Wie werden wir Menschen los, die Schutz suchen?" Das sei "unerträglich und ekelhaft". Das hörte Bundeskanzlerin Angela Merkel schon nicht mehr. Sie verließ das Plenum nach nur 20 Minuten wieder, in denen sie hauptsächlich mit Außenminister Steinmeier sprach - womöglich über die dramatische Lage in Syrien, von wo aus weiterhin Zehntausende Flüchtlinge nach Westeuropa aufbrechen.

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen, kritisiert das Asylpaket im Bundestag, Foto: dpa
Die Grüne Katrin Göring-Eckardt übte scharfe Kritik an den Einschränkungen beim FamiliennachzugBild: picture-alliance/dpa/W. Kumm

Weniger Schutz für Kranke

Die Opposition hält es auch für falsch, dass Kranke künftig leichter abgeschoben werden können. Anlass dafür ist, dass Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in der Vergangenheit häufig mittels ärztlicher Atteste verhindert wurden. Erhalten die Betroffenen ein solches Attest von einem Arzt, müssen sie es künftig sofort den Behörden vorlegen und nicht erst vorzeigen, wenn die Polizei klingelt, um sie zum Flughafen zu bringen.

"Es erschüttert mich, dass Sie die Abschiebung von schwer kranken und schwer traumatisierten Menschen massiv erleichtern wollen", empörte sich die Grüne Katja Dörner. Gibt es im Heimatland des abgelehnten Asylbewerbers eine gute medizinische Versorgung, dann kann er künftig nicht mehr geltend machen, dass er lieber in Deutschland behandelt werden möchte. "Im letzten Jahr waren 200.000 Personen ausreisepflichtig", begründete Andrea Lindholz (CDU) die Verschärfungen, "und es sind nur 20.000 Abschiebungen erfolgt. An diesem Punkt müssen wir noch besser werden."

Sichere Herkunftsländer noch in der Diskussion

Schon vom Kabinett verabschiedet, aber noch nicht ins Parlament eingebracht ist das Gesetz, das Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Das würde zu beschleunigten Asylverfahren führen, wie sie schon bei Migranten aus den Balkanstaaten praktiziert werden. CDU und CSU konnten den Koalitionspartner nicht dazu bewegen, dieses Gesetz ebenfalls im Schnellverfahren durch das Parlament zu bringen. "Darüber diskutiert man nicht monatelang, man beschließt es zügig und schnell", betonte Nina Warken (CDU). Vor den Landtagswahlen in drei Bundesländern am 13. März wird sich diesbezüglich allerdings nichts mehr tun. Danach könnten sich die Machtverhältnisse im Bundesrat, der ebenfalls zustimmen muss, noch ändern.

Nach Freiheitsstrafe Ausweisung

Als Konsequenz aus den Übergriffen in Köln in der Silvesternacht verabschiedete der Bundestag ein weiteres Gesetz, das die Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern erleichtert. Künftig soll ein Ausländer bereits dann ausgewiesen werden können, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Dabei geht es um Delikte gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung.