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Karlsruhe kippt BKA-Gesetz in Teilen

20. April 2016

Die Bundesregierung will das vom Verfassungsgericht beanstandete BKA-Gesetz zügig nachbessern. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter können Ermittler ihre Überwachungspraxis vorläufig nur eingeschränkt fortsetzen.

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (Foto: dpa)
Der Erste Senat des BundesverfassungsgerichtsBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Die Bundesregierung hat angekündigt, schnell auf die Kritik des Bundesverfassungsgerichtes am Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt zu reagieren. "Wir werden das Urteil natürlich jetzt mit der gebotenen Sorgfalt schnell auswerten und umsetzen", sagte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke nach der Verkündung in Karlsruhe. Mit der Ausgestaltung der neuen Befugnisse zur Terrorabwehr sei Neuland betreten worden. Insofern sei es auch völlig in Ordnung, wenn es nun Korrekturbedarf gebe. Engelke verwies auf die jüngsten Anschläge. "Paris und Brüssel haben uns zuletzt gezeigt, wie ernst die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu nehmen ist." Die Sicherheitsbehörden seien aber gut aufgestellt. "Wir werden versuchen, den Schutz und die Freiheit der Bürger weiterhin zu gewährleisten."

Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte zuvor geurteilt, die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur heimlichen Überwachung griffen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein. Das Gericht machte zahlreiche Vorgaben, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018.

Die im Jahr 2009 eingeführten Vorschriften seien teilweise zu unbestimmt und zu weit, urteilten die Richter. Auch fehle es zum Teil an flankierenden rechtsstaatlichen Absicherungen, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder zur Gewährleistung von Transparenz, Rechtsschutz und Kontrolle.

Strikte Vorgaben bei Wohnraumüberwachung

Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seither Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen. Vor allem bei der Wohnraumüberwachung machte das Gericht nun strikte Vorgaben zur Datenerhebung und Datenauswertung, damit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" gewahrt bleibt. Demnach müssen dort gewonnene Daten zunächst von einer unabhängigen Stelle daraufhin geprüft werden, ob sie "höchstprivate Informationen" enthalten, bevor sie das BKA verwerten darf.

Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner", eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

Frühere Regierungsmitglieder als Kläger

Dagegen geklagt hatten unter anderen Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und mehrere Grünen-Politiker. Sie sahen durch die Befugnisse Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich auch dagegen, dass das BKA die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf.

Deutschland Konferenz zu Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Regelungen in der Karlsruher Verhandlung im Juli 2015 verteidigt. Dass mehrere Anschläge rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken. Zudem sei die Zahl der überwachten Personen sehr überschaubar. Die Kriminalpolizisten des Bundes sollen vor allem dann eingreifen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Bis 2009 waren sie ausschließlich in der Strafverfolgung tätig. (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09)

stu/se (dpa, afp, bundesverfassungsgericht.de)