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Bundesverfassungsgericht weist NPD ab

5. März 2013

Dämpfer für Rechtsextremisten: Die NPD ist mit dem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Das geplante Verfahren zum Verbot der NPD ist davon nicht betroffen.

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Das Wort "AUS" steht neben Pressekonferenz der NDP neben dem Parteilogo (Foto: dpa)
NPD VerbotsantragBild: picture-alliance/dpa

Die NPD wollte sich von den Verfassungsrichtern ihre Verfassungstreue bescheinigen lassen. Diesem Ansinnen erteilten die Karlsruher Richter am Dienstag eine klare Abfuhr. Für solch eine Feststellung in eigener Sache sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor, erklärte das Gericht.

Die Verfassungshüter wiesen zudem den Vorwurf der NPD zurück, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Laut Beschluss sind staatliche Stellen nicht gehindert, das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zu debattieren.

"Mittel des Meinungskampfs"

Das Gericht verwarf überdies einen Hilfsantrag der NPD, wonach die Verfassungshüter feststellen sollten, dass der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit verletzten. Das Gericht erklärte, Parteien müssten sich die Einschätzung gefallen lassen, dass sie verfassungsfeindlich seien. "Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen", heißt es in der Entscheidung.

Der Bundesrat hat im Dezember einen Antrag auf Verbot der NPD beschlossen, der in den kommenden Monaten beim Gericht eingehen soll. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer war 2003 vor dem Verfassungsgericht gescheitert, weil die NPD-Führung massiv mit V-Leuten unterwandert war. Die drei genannten Verfassungsorgane sind berechtigt, einen Verbotsantrag in Karlsruhe einzureichen.

Regierungskurs noch unklar

Ihre Haltung zum aktuellen Vorstoß des Bundesrats hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. Ende Februar verärgerte die Union mit ihrem Vorstoß für einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Regierung den Koalitionspartner FDP. Insbesondere CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich steht in der Kritik. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte damals: "Die Erfolgsaussichten gehören juristisch bewertet und nicht parteipolitisch in landsmannschaftlichen Treffen der CSU." Kanzlerin Angela Merkel betonte in einer Sitzung der CDU/CSU-Fraktion, Union und FDP würden einheitlich über einen Verbotsantrag der Regierung entscheiden. Nun müsse darüber diskutiert werden, wie dies zu erreichen sei.

NPD-Verbot kein Selbstläufer

kle/rb (afp, dpa, rtr, apd)