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Chronik der Visa-Praxis seit 1995

Dokumentiert von Associated Press 25. April 2005

Der Untersuchungsausschuss des Bundestags befasst sich seit Anfang 2005 mit der Visa-Praxis der rot-grünen Bundesregierung. Manche Erlasse gehen noch auf die Vorgänger-Regierung zurück.

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Mehr Freiheit seit dem Schengener AbkommenBild: dpa


Deutschlands Außenminister Joschka Fischer vertrat vor dem Untersuchungsausschuss die Auffassung, dass es nach dem Regierungswechsel 1998 keinen Bruch in der Visa-Politik gegeben habe, sondern "volle Kontinuität":

1995: Das so genannte Reisebüroverfahren wird in den Staaten des Schengen-Abkommens eingeführt. Danach ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers in der Botschaft für ein Visum nicht mehr erforderlich. Idealerweise sammelt ein vertrauenswürdiges Reisebüro die Anträge und legt sie vorgeprüft geschlossen der Botschaft vor.

August 1995: In Rumänien, Bulgarien und dem Baltikum wird das "Carnet de Touriste" des ADAC, ein Reiseschutzpass, eingeführt. Er ersetzt die Bürgschaftserklärung eines Einlandenden durch eine vom ADAC vermittelte Versicherung. Der Vertrieb erfolgte durch die Partnerorganisationen des ADAC im Ausland, die sich jedoch im Nachhinein als nicht zuverlässig erwiesen.

15. Oktober 1999: Das Auswärtige Amt der rot-grünen Bundesregierung gibt einen Runderlass heraus, nach dem bei Vorlage eines "Carnet de Touriste" auf weitere Unterlagen zum Zweck der Rückkehrbereitschaft verzichtet werden kann, außer in Fällen offenkundigen Zweifels. Außenminister Joschka Fischer nannte den Erlass im Ausschuss "einen Fehler".

3. März 2000: Der so genannte Volmer-Erlass ergeht. Danach sollen die Botschaften "im Zweifel für die Reisefreiheit" entschieden. Der Erlass wurde in den Medien nach dem damaligen Staatsminister Ludger Volmer benannt.

9. März 2000: Innenminister Otto Schily kritisiert den Erlass in einem Brief an Fischer. Seine Bedenken werden nach Regierungsangaben später ausgeräumt.

2. Mai 2001: Der Reiseschutzpass der Reiseschutz AG des Unternehmers Heinz Kübler soll auf Anweisung des Auswärtigen Amts akzeptiert werden.

1. Oktober 2001: In Kiew wird das Reisebüroverfahren nach einer Anweisung des Auswärtigen Amts eingestellt. Antragsteller müssen wieder persönlich bei der Visabehörde vorstellig werden. Als ausreichender Bonitätsnachweis gilt weiterhin der Abschluss einer Reiseschutzversicherung.

Mai 2002: Die Ermittlungen gegen den Chef der Reiseschutz-AG, Kübler, wegen Missbrauchs der Reiseschutzpässe werden aufgenommen.

Juni 2002: Ein Erlass geht an Kiew, ab sofort Reiseschutzpässe nicht mehr anzuerkennen.

März 2003: Reiseschutzversicherungen und damit Reiseschutzpässe werden weltweit nicht mehr anerkannt.

Februar 2004: Der Ukrainer Anatoli B. wird vom Kölner Landgericht wegen bandenmäßiger Schleusertätigkeiten und Urkundenfälschung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Kölner Richter Ulrich Höppner kritisiert die Visa-Praxis des Auswärtigen Amts.

Oktober 2004: Das Auswärtige Amt erklärt den Volmer-Erlass für gegenstandslos.

17. Dezember 2004: Der Bundestag setzt den Visa-Untersuchungsausschuss ein.

11. Februar 2005: Volmer legt sein Amt als außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion nieder. Zudem gibt er auch seinen Sitz im Auswärtigen Ausschuss auf. Zuvor war ihm vorgeworfen worden, dass er mit seiner Firma Synthesis die inzwischen privatisierte Bundesdruckerei bei Auslandsgeschäften beraten zu haben.

14. Februar 2005: Der Außenminister nimmt erstmals öffentlich Stellung zur Visa-Affäre und übernimmt die politische Verantwortung.

17. Februar 2005: Der Ausschuss beginnt mit den Zeugenvernehmungen.

26. Februar 2005: Fischer räumt auf dem Grünen-Landesparteitag in der Visa-Affäre erstmals persönliche Fehler ein.

25. April 2005: Fischer sagt vor dem Untersuchungsausschuss aus.