Dan Brown beim Plagiats-Prozess
28. Februar 2006
Umringt von Kameraleuten ist der US-amerikanische Bestseller-Autor Dan Brown am Montag (27.2.2006) in London zur Eröffnung des Millionenprozesses um angeblichen geistigen Diebstahl für seinen Welterfolg "Sakrileg" - so der deutsche Titel von "The Da Vinci Code" - erschienen. Der öffentlichkeitsscheue Brown, der nur noch in Privatjets reist, weil er bei Linienflügen ständig um Autogramme gebeten wurde, ist zu dem Verfahren als Zeuge geladen, bei dem der Weiterverkauf seines Erfolgsromans und der Start des danach gedrehten Hollywood-Films in Großbritannien auf dem Spiel stehen.
Geldmaschine Maria Magdalena
In dem Prozess vor dem Obersten Zivilgericht Englands geht es um die Klage der Autoren Michael Baigent und Richard Leigh. Sie werfen Browns US-Verlag Random House vor, mit der Veröffentlichung des Religionsthrillers ihre Urheberrechte verletzt zu haben. Brown habe für sein unter dem englischen Originaltitel "The Da Vinci Code" erschienenes Werk wesentliche Grundelemente bis hin zur "gesamten Architektur" widerrechtlich aus ihrem bereits 1982 erschienen Sachbuch "Der heilige Gral und seine Erben" übernommen. Das Buch hatte sich mit der später von Brown profitabel vermarkteten These beschäftigt, dass Jesus mit Maria Magdalena ein Kind zeugte und damit eine Erblinie gründete, die bis in unsere Zeit von der katholischen Obrigkeit skrupellos bekämpft wird. Die Verteidigung hat den Vorwurf des Ideenklaus bereits zurückgewiesen. Die von Brown angeblich illegal verwendeten Motive seien zu allgemein, um unter Urheberrechtsschutz zu stehen, sagte Anwalt John Baldwin am Dienstag (28.2.).
15 Millionen Euro gefordert
Nach Angaben britischer Medien streben die Kläger eine Entschädigung von mindestens zehn Millionen Pfund (fast 15 Millionen Euro) an. Sie richteten ihre Klage nicht gegen Dan Brown persönlich, weil dies nach britischem Recht sehr kompliziert gewesen wäre. Ihre Forderungen wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten stellten sie daher an Browns US-Verlag Random House, der in Besitz des Gütersloher Bertelsmann-Konzerns ist.
Der 41-jährige Multimillionär soll durch seine Aussagen im Laufe des Verfahrens die Argumentation der Verteidigung belegen, wonach er lediglich in völlig legalem und allgemein üblichem Umfang Ideen aus dem Buch der Kläger neben zahlreichen weiteren Quellen verwendet habe. Sollten die Kläger Recht bekommen, wäre in Großbritannien nicht nur der Weiterverkauf des Buches "The Da Vinci Code", sondern auch der für Mitte Mai geplante Kinostart der gleichnamigen Hollywood-Verfilmung gefährdet, falls der Verlag sich nicht auf einen Millionen von Pfund teuren Vergleich einlässt. Einem solchen Präzedenzfall könnten millionenschwere Prozesse in anderen Ländern folgen. (stu)