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Debatte um Raubkunst

Jochen Kürten20. Juni 2013

Ein Bild von Oskar Kokoschka, das von den Nazis geraubt wurde, wird an die Erben der früheren Eigentümer zurückgegeben. Das Kapitel Raubkunst ist kompliziert und in Deutschland noch lange nicht abgeschlossen.

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Oskar Kokoschka: „Bildnis Tilla Durieux“ (Copyright: Rheinisches Bildarchiv Köln)
Bildnis Tilla Durieux von Oskar KokoschkaBild: Rheinisches Bildarchiv Köln

Das Gemälde sieht so harmlos aus. In sanften Orange- und Brauntönen ist die berühmte Schauspielerin Tilla Durieux abgebildet. Die Farben wirken verwaschen. Wie hinter einem Schleier blickt die einst berühmte Mimin den Betrachter fast ausdruckslos an. Das Bild entstand im Jahre 1910. Der Wert des Gemäldes des österreichischen Malers Oskar Kokoschka wird heute auf drei Millionen Euro taxiert.

Seit den 1970er Jahren gehörte es zur Dauerausstellung des Kölner Museum Ludwig. Am Montag (17.06.2013) gab die Stadt Köln bekannt, dass sie das Bild an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim, in dessen Besitz es einst war, zurückgibt. Mit der Rückgabe folgt sie der Empfehlung der beratenen Kommission zur NS-Raubkunst. Der Entscheidung war eine vier Jahre lange Auseinandersetzung vorausgegangen.

Alfred Flechtheim Portät in S/W (Foto: Jacob Hilsdorf. Bingen, Sammlung Franz Toth)
Bedeutender Kunstsammler und Galerist: Alfred FlechtheimBild: picture alliance/akg-images

Jahrzehntelange Streitfälle

Der "Fall Kokoschka/Durieux" ist nur ein weiteres Glied in einer Kette prominenter Raubkunst-Fälle aus der jüngsten Zeit. Als Raubkunst bezeichnet man Kunstwerke, die in den Jahren zwischen 1933 und 1945 von den Nationalsozialisten den rechtmäßigen, meist jüdischen, Besitzern entwendet wurden. Um die Rückgabe (Restitution) dieser Werke an die legitimen Eigentümer geht es bei den aktuellen Streitfällen - knapp 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs.

Das komplizierte an der Sache ist: Auch nach diversen juristischen Auseinandersetzungen um einzelne Kunstwerke können keine grundlegenden Richtlinien entwickelt werden. Britta Olényi von Husen ist Sprecherin des Arbeitskreises Provenienzforschung: "Es gibt keine typischen Fälle, weil die Provenienzforschung immer sehr objektbezogen arbeitet. Der 'Fall Tilla Durieux' ist nur insofern ein typischer Fall, weil Alfred Flechtheim ein bekannter jüdischer Kunsthändler war. Der wurde sehr früh verfolgt. Seine Künstler wurden verfolgt und verfemt. Flechtheim war ein sehr frühes Opfer des Nationalsozialismus." Die Flechtheim-Erben fordern die Restitution weiterer Kunstwerke aus deutschen Museen, etwa 35 Bilder hält ihr Anwalt Markus Stötzel für "Verdachtsfälle".

Museumsdirektor Prof. Christoph Stölzel und Restauratorin Ursula Führer und Klees Bild Sumpflegende (Foto: Klaus Franke/dpa)
Um Paul Klees "Sumpflegende" gibt es seit Jahrzehnten Streit: hier der frühere Museumsdirektor Christoph Stölzl und die Chef-Restauratorin Ursula Führer im Jahr 1992Bild: picture-alliance/dpa

Das gerade wiedereröffnete Münchner Lenbachhaus ringt seit Jahren um das Gemälde "Sumpflegende" von Paul Klee. Die Staatsgemäldesammlung in München hat im vergangenen Jahr ein Bild Jan Breughels zurückgegeben. Vor kurzem restituierte die Stuttgarter Gemäldegalerie ein Gemälde eines flämischen Meisters nach Kanada. Auch in Berlin und Düsseldorf wurde noch vor kurzem wegen aktueller Raubkunstfälle juristisch gestritten.

Ein neuer Beruf

Um die jeweils sehr komplizierten Einzelfälle kümmern sich Provenienzforscher, meist Kunsthistoriker, die die früheren Besitzverhältnisse von Kunstwerken ermitteln. Anja Heuß arbeitet für die Staatsgalerie Stuttgart und das Landesmuseum Württemberg. Sie hat zwei Arbeitsgebiete: "Ich bearbeite Ansprüche, die hier hereinkommen. Das betrifft nicht nur Gemälde, sondern Kunstwerke aller Art, auch Kunstgewerbe." Der andere Aufgabenbereich: "Ich gehe selber, eigeninitiativ durch den Bestand und recherchiere und suche nach Anhaltspunkten für eine problematische Provenienz, ich suche Erben und spreche die auch aktiv an."

Doch es geht nicht nur um öffentliche Museen und Erbengemeinschaften, die bei solcherart Streitfällen am Tisch sitzen. Für großes Aufsehen sorgte jüngst die Ankündigung eines Münchner Auktionshauses, Protokolle von Versteigerungen, die während der Zeit des Nationalsozialismus stattfanden, zu veröffentlichen. Viele Auktionshäuser waren schon während des Dritten Reichs aktiv. Besonders schwierig ist auch die Erforschung der Historie von Galerien: "Bei den Fällen, wo Kunsthändler betroffen sind, muss man meist sehr genau gucken", sagt Anja Heuß. Die Frage, die sich dabei stellt: Gehörte einem Kunsthändler ein Bild, oder hing es nur in der Galerie zum Verkauf? Das sei, so Heuß, heute mangels Akten extrem schwer zu ermitteln.

Eine Besucherin betrachtet in der Ausstellung «Frauen» in der Pinakothek der Moderne in München das Gemälde «Madame Soler» (Foto: Felix Hörhager dpa/lby)
Auch umstritten: Picassos "Madame Soler" hat einen Marktwert von geschätzten 50 Millionen DollarBild: picture-alliance/dpa

Ungezügelte Raffgier der Nazis

Der in seiner Jugend gescheiterte Kunstmaler Adolf Hitler hatte schon kurz nach der Machtergreifung der Nazis begonnen, Kunst zu "sammeln". Darunter hatten nach 1933 diejenigen zu leiden, die wertvolle Kunst besaßen, die dem Führer gefiel. Vor allem jüdische Sammler und Galeristen, auch Privatpersonen und jüdische Einrichtungen wurden enteignet. Hitler träumte von einem monumentalen Kunstmuseum in seiner österreichischen Heimatstadt Linz. Auch andere Naziführer wie zum Beispiel Hermann Göring legten sich Kunstsammlungen an, die durch exzessiven Raub und illegalen Erwerb auf dem gleichgeschalteten NS-Kunstmarkt zustande kamen.

Deutsche Wehrmacht in Prag 1939 (Foto: picture alliance dpa)
Beutezüge im Ausland: die deutsche Wehrmacht beim Einmarsch in in Prag 1939Bild: picture-alliance/dpa

In Deutschland und Österreich, aber auch in den Niederlanden, in Belgien oder Frankreich, überall dort, wo die Nazis Macht und Herrschaft an sich rissen, raubten sie Kunst aus Museen und privaten Händen. Viele dieser Raubzüge wurden mit "Gesetzen" scheinbar legitimiert. Die erbeuteten Werke wurden in Listen akribisch verzeichnet. Im Osten des Kontinents verzichteten die Nazis bei ihren Kunst-Beutezügen darauf. Das machte es nach dem Krieg fast unmöglich, die ehemaligen Besitzer der Kunstwerke ausfindig zu machen.

Bereits in den letzten Wochen des Zweiten Weltkriegs versuchten Sondereinheiten der Alliierten, die von den Nazis geraubte und versteckte Kunst aufzuspüren. "Es hat direkt nach dem Krieg schon ganz viele Rückgaben gegeben in ganz vielen Häusern", sagt Olényi von Husen, "Man war sich 1945 natürlich bewusst, dass da Erwerbungen getätigt wurden, die nicht rechtmäßig waren." So hätten alle deutschen Museen unmittelbar nach dem Krieg Bestände, die eindeutig entzogen wurden, zurückgegeben.

Schlussstrichmentalität in der BRD

Bei vielen Kunstschätzen ließ sich die Herkunft jedoch nicht mehr ermitteln. In der Bundesrepublik der 1950er und '60er Jahre bemühte sich die deutsche Politik dann mit verschiedenen Gesetzen um eine Rückerstattung der Kunst - doch nicht immer mit Konsequenz und Nachdruck. "Das Fatale an der Restitutionsgeschichte nach 1945 in Westdeutschland war, dass man in den '50er Jahren die Haltung hatte, das ist jetzt fertig, das ist jetzt abgearbeitet. Das ist jetzt verjährt. Und in der Tat: juristisch war das auch verjährt", blickt Anja Heuß zurück. In der DDR kümmerte man sich sowieso nicht weiter um die von den Nazis geraubte Kunst.

Erst mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Ende des Kalten Krieges setzte ein Sinneswandel ein. 1998 schließlich unterzeichneten 44 Staaten die sogenannte "Washingtoner Erklärung", die dazu aufforderte Raubkunstfälle genau zu untersuchen und "gerechte und faire Lösungen" anzustreben. Doch das Abkommen hatte keine rechtlich bindende Funktion. Dennoch: "Seit der Washingtoner Erklärung ist viel passiert, in den Köpfen der Menschen", sagt Heuß. Man war damals der Meinung, dass die Enteignung der Kunst auch Jahrzehnte später noch Unrecht war und dass es hier keine Verjährung geben dürfe. Man wollte nun trotzdem restituieren - auch wenn eigentlich kein Rechtsanspruch mehr bestehe: "In Deutschland machen wir das als freiwillige Selbstverpflichtung."

Selbstporträt von Rembrandt wird zwei Kunst-Soldaten (Monuments Men) nach der Entdeckung in einer Mine bei Heilbronn untersucht (Foto: aus dem Band: "Monuments Men" von Robert M. Edsel/Residenz-Verlag) - bitte den Hinweis unbedingt in der sichtbaren Bildunterschrift belassen
Ein Rembrandt wird in einer Mine bei Heilbronn entdeckt (Abbildung aus dem Band: "Monuments Men" von Robert M. Edsel/Residenz-Verlag)Bild: National Archives and Records Administration, College Park, MD

Der Wille zur Aufarbeitung

In Deutschland wurden in der Folge verschiedene Institutionen gegründet, die sich des Themas annahmen: "Aus den Washingtoner Prinzipien ist für die deutschen Museen eine Handreichung erarbeitet worden" sagt Olényi von Husen.

Doch trotz der inzwischen besser ausgestatteten Provenienzforschung, trotz Schlichtungskommissionen und dem Willen zur Wiedergutmachung: Beim Einzelfall, beim Ringen um jedes Gemälde, um jede Skulptur, brechen die Konflikte zwischen den Streitparteien wieder auf. Auch die Tatsache, dass die meisten der früheren Besitzer der von den Nazis geraubten Kunst inzwischen verstorben sind und deren Erben oft im Ausland leben, macht die Sache nicht leichter.

Eigentlich müsste man nicht nur Kunsthistoriker sein, sondern auch Historiker und Jurist mit internationalen Kenntnissen, sagen die Provenienzforscher Anja Heuß und Britta Olényi von Husen. Der Fall "Kokoschka" in Köln und der Fall "Klee" in München werden also nicht die letzten Auseinandersetzungen um das Thema Raubkunst in Deutschland sein.

Zum weiterlesen: Robert M. Edsel (mit Bret Witter): Monuments Men - Die Jagd nach Hitlers Raubkunst, Residenz Verlag, 542 Seiten, ISBN 978-3-7017-3304-0.