Dem Wolf die Grenzen weisen
3. März 2019Schulze sagte der "Bild am Sonntag", sie wolle mit der Gesetzesänderung klarstellen, dass Wölfe künftig abgeschossen werden dürfen, wenn sie "ernste landwirtschaftliche Schäden" verursachen. "Damit schaffe ich für die Schafshalter Rechtsklarheit und mache deutlich, dass auch Hobbyschäfer entschädigt werden können", erklärte die deutsche Umweltministerin. Bislang war im Naturschutzgesetz von "erheblichem Schaden" die Rede, der von den Gerichten erst bei einer Bedrohung der Existenz gesehen wurde.
Die "Lex Wolf" sehe außerdem ein Fütterungsverbot für Wölfe vor. Denn dadurch würden die Wölfe in die Nähe von Wohngebieten gelockt, "und da gehören sie nicht hin." Schulze will die Klarstellung im Gesetz so schnell wie möglich umsetzen. "Es fehlt nur noch die Zustimmung der CDU", sagte die SPD-Politikerin.
2017 rissen Wölfe knapp 500 Nutztiere
Wölfe sind strengstens geschützt und dürfen nur ausnahmsweise mit behördlicher Erlaubnis gejagt werden. Dabei gelten strikte Regeln und Voraussetzungen. Die in Deutschland ehemals ausgerotteten Tiere breiten sich seit einigen Jahren wieder aus. Das sorgt für Konflikte, vor allem mit Haltern von Weidetieren. In Politik und Medien wird seit einiger Zeit darüber gestritten, wie mit der wachsenden Zahl von Wölfen umgegangen werden soll.
Laut der zuständigen Dokumentationsstelle des Bundes (DBBW) lag die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe im Jahr 2017 mit 472 dokumentierten Fällen um fast 66 Prozent höher als im Vorjahr. Im Monitoringjahr 2017/18 wurden den DBBW-Daten zufolge 73 Rudel, 30 Wolfspaare und einige Einzelwölfe in Deutschland nachgewiesen. Die meisten Wölfe leben demnach derzeit in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.
ie/haz (dpa, epd, afp)