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Deutsche Außenministerin nennt Putins Krieg "Urverbrechen"

17. Juli 2023

Ministerin Baerbock verlangt, alles zu tun, um den Kremlchef dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Putin mache selbst vor den Schwächsten, den Kindern, nicht Halt, sondern ziehe diese in seinen Vernichtungskrieg hinein.

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Außenministerin Baerbock in New York
Außenministerin Annalena Baerbock in New York anlässlich des 25. Jahrestags des Römischen Statuts des Internationalen StrafgerichtshofsBild: Michael Kappeler/dpa/picture alliance

Bei einem Besuch in New York anlässlich des 25. Jahrestags des Römischen Statuts zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sagte Bundeaußenministerin Annalena Baerbock, man erlebe, dass Wladimir Putin selbst vor den schwächsten Menschen, "den Kindern, nicht Halt macht, sondern sie auf eine brutale Art und Weise in seinen Vernichtungskrieg einbezieht".

"Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und dabei straflos bleiben"

Die Grünen-Politikerin hielt Putin vor dem Hintergrund des von ihm geführten Angriffskriegs gegen die Ukraine vor, Kinder aus dem Land verschleppen zu lassen und ihrer Identität zu berauben, damit es den Eltern möglichst schwerfalle, sie wieder zurückzuholen. Es müsse alles dafür getan werden, um den Kremlchef dafür zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn Russland als Nicht-Unterzeichner des Römischen Statuts nicht für seinen Angriffskrieg zur Verantwortung gezogen werden könne, dann sei die Welt ein Ort, "an dem alle Staaten in Angst vor einem größeren Nachbarn leben werden".

Baerbock betonte: "Niemand darf im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und dabei straflos bleiben." Das gelte auch für Staats- und Regierungschefs. "Frieden durch Recht", sagte Baerbock, "das ist die Stärke, die die internationale Gemeinschaft dem brutalen russischen Angriffskrieg entgegenhält."

Baerbock wirbt für Reform des Römischen Statuts

Die Bundesaußenministerin mahnte Reformen des Völkerstrafrechts an. Es gebe eine "Lücke" im internationalen Recht, beklagte Baerbock. "Ausgerechnet bei dem Urverbrechen, dem Angriffskrieg" könnten verantwortliche Staats- und Regierungschefs nicht angeklagt werden, wenn ihre Länder das Römische Statut nicht ratifiziert hätten. Der 25. Jahrestag des multilateralen Vertrags sei deswegen für sie "ein Auftrag, das Völkerstrafrecht weiterzuentwickeln", sagte Baerbock.

Das Römische Statut war am 17. Juli 1998 beschlossen worden, vier Jahre später nahm der im niederländischen Den Haag ansässige Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Der IStGH ist für die Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zuständig.

Allerdings können beim Verbrechen der Aggression keine Verantwortlichen von Ländern zur Rechenschaft gezogen werden, die das Römische Statut und eine später beschlossene Ergänzung des Vertrags nicht ratifiziert haben. Das trifft unter anderem auf Russland zu. Baerbock wirbt deswegen für eine Reform, wonach es ausreicht, wenn der Opferstaat bei einem Angriffskrieg unter die Jurisdiktion des Internationalen Strafgerichtshofs fällt.

Der IStGH leitete kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar vergangenen Jahres Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine ein. Chefankläger Karim Khan schickte die größte Gruppe an Ermittlern ins Kriegsgebiet, die der Gerichtshof je entsandt hat. Außerdem wurde ein eigenes Büro in Kiew eröffnet.

Deutschland setzt sich parallel zu einer Reform des Römischen Statuts für ein Sondertribunal zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ein, das auf ukrainischem Recht fußen und um internationale Elemente ergänzt werden soll.

qu/pg (dpa, afp)