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Neue Ermittlungen gegen 30 KZ-Aufseher

Hendrik Heinze3. September 2013

Sie leben in Bayern und Baden-Württemberg, in Hamburg und in Hessen: 30 ehemalige Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Bisher ließ die Justiz sie in Ruhe - doch nun müssen sie wohl vor Gericht.

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Ansicht des Vernichtungslagers Auschwitz und des Bahngleises dorthin (Foto: AP Photo/Czarek Sokolowski)
Bild: AP

Januar 1945: Das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau wird befreit. September 2013: 30 ehemalige Aufseher dieses Lagers müssen mit Anklagen vor deutschen Gerichten rechnen. Der Vorwurf: Beihilfe zum Mord. Ermittelt wurden die Beschuldigten nach knapp 70 Jahren durch eine Spezialbehörde, die "Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" in Ludwigsburg.

"Wenige werden verurteilt werden"

"Die Aussichten waren anfangs relativ gering, da noch etwas aufklären zu können", sagt Behördenchef Kurt Schrimm der DW. "Es ist gelungen, zunächst 49 Namen festzustellen. Das kann man durchaus als Erfolg bezeichnen."

49 ehemalige Aufseherinnen und Aufseher im KZ Auschwitz-Birkenau. Neun sind in den vergangenen Monaten gestorben, bei zehn weiteren haben die Ludwigsburger noch nicht genügend Informationen. Bleiben die 30, die in ganz Deutschland leben und denen nun Gerichtsprozesse drohen. Ob es zu Anklagen kommt, hängt auch ab vom Gesundheitszustand der Beschuldigten, erläutert Schrimm. "Allein aufgrund der Geburtsdaten müssen wir natürlich pessimistisch sein." Der jüngste Beschuldigte sei 87, der älteste 97 Jahre alt. "Sehr viele werden sicherlich nicht vor Gericht gestellt werden", sagt Schrimm. "Und noch weniger werden rechtskräftig verurteilt werden."

Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm, Leiter der "Zentralen Stelle der Landesjustizbehörden zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" (Foto: Marijan Murat/dpa)
Hat Erfolg - und ist trotzdem pessimistisch: Kurt Schrimm, Leiter der ZentralstelleBild: picture-alliance/dpa

Ein Urteil ändert alles

Dass die Ludwigsburger Untersuchungen überhaupt in Gang gekommen waren, ist einem wichtigen Urteil zu verdanken. Im Jahr 2011 sprach das Landgericht München einen ehemaligen KZ-Aufseher wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen schuldig. Die Richter verurteilten den inzwischen gestorbenen John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft - allerdings ohne ihm eine konkrete Tat zu beweisen.

"Es war nicht mehr notwendig, genügend Zeugen zu bringen - dass jemand dann und dann, da und da geschossen hat zum Beispiel", sagt Ulrich Sander. Der Sohn eines Widerstandskämpfers engagiert sich in der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BDA) und ist auch deren Sprecher. "Es wurde in München nach Aktenlage verfahren", sagt Sander. "Wenn nachgewiesen werden konnte, dass jemand zur Mordmaschinerie gehörte, dann wurde die Verurteilung möglich." Ohne Beweis einer konkreten Tat also.

Der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk (Foto: Andreas Gebert/dpa)
Sein Prozess änderte die Rechtsauffassung: KZ-Wachmann John DemjanjukBild: picture-alliance/dpa

Für die Ludwigsburger Ermittler um Kurt Schrimm ist damit die Verfolgung von NS-Kriegsverbrechern leichter geworden. Nach dem Münchner Urteil reicht auch anderen Gerichten unter Umständen der Beweis, dass jemand in einem KZ Dienst tat, um ihn oder sie wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen.

NS-Täter verurteilen? Gar nicht so einfach

Für viele Beobachter stellt sich allerdings die Frage, ob es für große Kampagnen nicht zu spät ist - und ob Deutschland genügend unternommen hat, als noch Zeit dazu war. "In den 50er Jahren blieb praktisch alles unerledigt", sagt Ulrich Sander.

Als Reaktion darauf wurde 1958 in Ludwigsburg die Zentralstelle gegründet. Seitdem hatte sie mit Problemen zu kämpfen: Zeugen waren schwer zu finden, denn in aller Regel waren die Opfer tot und die Täter verschwiegen. Die Ludwigsburger mussten sich außerdem "Verbündete" in der Justiz suchen - Fälle vor Gericht bringen konnte und kann die Zentralstelle nämlich nicht selbst.

Außerdem durfte Mord nach alter deutscher Gesetzgebung nach 20 Jahren nicht mehr verfolgt werden. Wer 1945 einen Menschen tötete, konnte dafür 1966 nicht mehr bestraft werden. Das ist heute anders: Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht mehr.

Der Jurist Fritz Bauer (Foto: CV Films)
Er tat viel für die Verfolgung der Täter: Fritz Bauer, Wegbereiter der Auschwitzprozesse 1963-1965Bild: CV Films 2010

Der Fall Siert Bruins

Die Gesetze der 50er und 60er Jahre kamen den NS-Tätern also tatsächlich zugute. Außerdem profitierten viele davon, dass Deutschland seine eigenen Bürger lange nicht auslieferte. So war es im Fall von Klaas Carel Faber, der in den Niederlanden zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Als ihm die Flucht nach Deutschland gelang, war er in Sicherheit.

In einem vielbeachteten Prozess spielen diese Fragen nun erneut eine Rolle: In der Stadt Hagen verhandelt ein Schwurgericht gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Siert Bruins. Der 92-Jährige soll vor fast 70 Jahren an der Erschießung eines niederländischen Widerstandskämpfers beteiligt gewesen sein. Eine niederländische Verurteilung hatte in Deutschland keine Folgen für Bruins. Nun aber sieht die deutsche Staatsanwaltschaft die Erschießung als Mord - und Bruins muss vielleicht ins Gefängnis.

Csatáry, Boere, Lipschis

So wie in Hagen versucht die Justiz nun allerorten, noch Täter zur Rechenschaft zu ziehen: László Csatáry, der Juden in den Tod geschickt haben soll - und starb, bevor er sich verantworten musste. Heinrich Boere, der für drei Morde rechtskräftig verurteilt wurde. Oder der "neueste" Fall: Hans Lipschis, der ebenfalls im KZ Auschwitz Dienst tat.

Auch die Juristen in der Zentralstelle in Ludwigsburg setzen ihre Recherchen fort, etwa in Südamerika: "Dort gehen wir in Einwanderungsarchive", erzählt Schrimm, "und suchen nach Männern, die dort in den Jahren 1945 bis 1955 eingewandert sind, und die hinsichtlich ihrer NS-Vergangenheit möglicherweise etwas zu verbergen haben." Auch die Aufseher aller Vernichtungslager wolle man noch einmal überprüfen.

Die 30 Auschwitz-Aufseher jedenfalls erhalten vielleicht noch rechtzeitig ihre Strafe. "Es ist ein gutes Signal", sagt der VVN-Aktivist Ulrich Sander: "Ich glaube schon, dass das wichtig ist: Damit das Ausland sieht, die Deutschen legen nicht alles beiseite. Ich glaube, das macht sich gut für unser Land."