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Deutsche Waffenexporte vor Gericht

Nina Werkhäuser20. Oktober 2014

Die Grünen fordern von der Bundesregierung mehr Transparenz bei Rüstungsexporten, vor allem gegenüber dem Parlament. Deshalb sind sie vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet.

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Richter des Bundesverfassungs-gerichts in roter Robe bei der mündlichen Verhandlung zu Rüstungsexporten am 15.04.2014, Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa/Uli Deck

6. Juli 2011, Fragestunde im Bundestag. Die Opposition ist aufgebracht: Aus der Zeitung haben die Abgeordneten erfahren, dass 200 deutsche Kampfpanzer nach Saudi-Arabien verkauft werden sollen. Diesen gigantischen Rüstungsdeal habe die Bundesregierung bereits grundsätzlich genehmigt, heißt es in der Presse. Was Journalisten offenbar wussten, davon hatten die Parlamentarier keine Kenntnis.

Erst wenige Wochen zuvor hatte Saudi-Arabien Panzer in den Nachbarstaat Bahrein geschickt - zwecks Unterdrückung der dortigen Demokratiebewegung. Vor diesem Hintergrund wertete die Opposition den möglichen Verkauf von Leopard-Panzern nach Saudi-Arabien als schweren außenpolitischen Fehler; als ein Geschäft, das mit den deutschen Rüstungsexportrichtlinien nicht vereinbar ist. Empört verlangten Abgeordnete der Grünen und Linken Auskunft von der schwarz-gelben Bundesregierung.

Geheime Verschlusssache

Doch die Regierung wich der Antwort aus. Trotz hartnäckigen Nachfragens konnte die Opposition nicht in Erfahrung bringen, ob der Panzerdeal mit Saudi-Arabien bereits beschlossene Sache war oder nicht. Die Fragesteller wurden mit Allgemeinplätzen und Floskeln abgespeist. "Ich kann weder bestätigen noch dementieren, dass es überhaupt eine Entscheidung gegeben hat", sagte ein Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium.

Montages eines Leopard-Panzers bei der Rüstungsfirma Rheinmetall, Foto: dpa
Große Nachfrage im Ausland: Montage eines Leopard-Panzers bei der Rüstungsfirma RheinmetallBild: picture-alliance/dpa/dpaweb

Alle Entscheidungen über Rüstungsexporte unterlägen der Geheimhaltung, lautete der Tenor der Repliken, die die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul und Claudia Roth ihrer Klageschrift beigefügt haben. Am 29. Juli 2011 reichten die Drei ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Es sei verfassungswidrig gewesen, den Bundestag von jeglicher Information über das geplante Rüstungsgeschäft auszuschließen. So könne das Parlament seiner im Grundgesetz verankerten Kontrollfunktion gegenüber der Regierung nicht nachkommen.

Beratungen vertraulich, Ergebnisse nicht

Laut Grundgesetz dürfen deutsche Rüstungsfirmen nicht einfach Waffen ins Ausland verkaufen, sie müssen zuerst eine Genehmigung der Bundesregierung einholen - eine Konsequenz aus den schrecklichen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Die Regierung ihrerseits delegiert die Entscheidungen über Rüstungsexporte an den Bundessicherheitsrat, dem neben der Bundeskanzlerin mehrere Minister angehören, darunter der Wirtschafts-, Außen- und Verteidigungsminister.

Das Gremium tagt laut Geschäftsordnung geheim, so dass keine Informationen über die Tagesordnung oder über den Gang der Beratungen nach außen dringen. Die Kläger argumentieren, die Geheimhaltung könne aber nicht für das Ergebnis der Beratungen gelten. Denn das bedeute, dass das Parlament sich zu heiklen Waffenverkäufen nicht positionieren könne.

Der Grüne Hans-Christian Ströbele bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, Foto: dpa
Hans-Christian Ströbele bei der mündlichen VerhandlungBild: picture-alliance/dpa/Uli Deck

Käufer mit Makel

Der Grüne Hans-Christian Ströbele und seine Kollegen hegen den Verdacht, dass das Schweigen der Bundesregierung mit dem Empfängerland zu tun hatte, mit dem "Scheich-Regime in Saudi-Arabien, das Bürgerrechte unterdrückt, Demokratie nicht zulässt und systematisch Menschenrechte verletzt", wie es in der Klageschrift heißt. Waffenlieferungen an solche Länder sind im Prinzip nicht möglich, es sei denn, es liegen "besondere außen- und sicherheitspolitische Interessen" vor. Genau solche Interessen führte die Bundesregierung im Juli 2011 ins Feld. Saudi-Arabien sei "ein stabilisierender Faktor in der Region und ein wichtiger Partner Deutschlands". Das Land helfe bei der Bekämpfung des Terrorismus, argumentierte die Bundesregierung.

Erste Schritte hin zu mehr Transparenz

Schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die schwarz-rote Bundesregierung den Schleier der Geheimhaltung ein wenig gelüftet: Sie legt ihren Rüstungsexportbericht schneller und neuerdings zweimal im Jahr vor. Seit kurzem informiert sie das Parlament schon zwei Wochen später über Entscheidungen des Bundessicherheitsrats. Allerdings nicht über alle, moniert die Grüne Katja Keul, eine der Klägerinnen. Das sei eine "Scheintransparenz". Vor allem über Vorbescheide des Bundessicherheitsrats, die in der Regel noch Jahre später als verbindlich gelten, erfahre das Parlament nichts. Keul ist optimistisch, dass das große Schweigen der Regierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Ende haben wird.