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Politik

Deutschland weist deutlich mehr Ausländer aus

12. August 2020

Die Ausweisung gilt als Maßnahme zur Gefahrenabwehr. 2019 machten die Behörden der Bundesrepublik von diesem Instrument mehr Gebrauch als noch ein Jahr zuvor.

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Abschiebeflug nach Afghanistan
Polizisten mit einem Mann, der Deutschland verlassen muss, auf dem Airport Leipzig-Halle (Juli 2019)Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Die deutschen Behörden haben im vergangenen Jahr erheblich mehr Ausländer ausgewiesen als 2018. Unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ), 2019 seien insgesamt 11.081 entsprechende Verfügungen ergangen. Ein Jahr zuvor waren 7408 Menschen ausgewiesen worden.

Die mit Abstand meisten Verfügungen im vergangenen Jahr wurden im Bundesland Baden-Württemberg mit 3540 Fällen registriert, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 1762 und Bayern mit 1376 Fällen. Sie richteten sich vorwiegend gegen Menschen mit Herkunft aus der Ukraine (1252 Fälle), Albanien (1220) und Serbien (828).

Die Linke kritisierte die steigende Zahl der Ausweisungen. Innenpolitikerin Ulla Jelpke forderte die Abschaffung dieser Praxis, weil es sich um eine "ungerechte Doppelbestrafung" handele. Die Betroffenen hätten teilweise seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland und würden durch eine Ausweisung aus ihren sozialen Bindungen gerissen. "Das ist grausam und falsch", sagte sie der NOZ.

Öffentliche Sicherheit gefährdet

Eine Ausweisung wird immer dann beantragt, wenn nicht-deutsche Staatsbürger mit ihrer weiteren Anwesenheit in Deutschland nach Behörden-Einschätzung die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen oder gefährden. Die Betroffenen müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, kann eine Abschiebung folgen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür hat der Gesetzgeber seit 2015, dem Beginn der Flüchtlingskrise, bereits mehrfach verschärft.  

Abschiebeflug nach Afghanistan
Ein Polizist begleitet im Juli 2019 einen aus Deutschland abgeschobenen Afghanen auf dem Flug nach Kabul Bild: picture-alliance/dpa/M. Kappeler

Etwas anders verhält es sich für EU-Ausländer. Sie genießen ein großes Maß an Freizügigkeit. Auch die Straffälligkeit eines Bürgers der Europäischen Union müssen deutsche Behörden differenzierter betrachten. Allein das Vorliegen eines Gesetzesverstoßes oder eine auf Bewährung ausgestellte Strafe reicht nicht aus, um eine Ausweisung zu verfügen. 

Insgesamt sind laut Bundesinnenministerium 311.811 Menschen im Ausländerzentralregister mit einer Ausweisungsverfügung erfasst, wie die NOZ weiter berichtet. Davon halten sich fast 30.000 Personen noch in Deutschland auf.

se/AR (dpa, afp, bundesausländerbeauftragte.de)