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UN Immunität Niederlande Srebrenica

31. März 2010

Die Klage der Hinterbliebenen des Srebrenica-Massakers gegen die UN ist abgewiesen worden. Der Grund: Die UN sei nicht für den Völkermord im Krieg 1995 verantwortlich.

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Eine Statue der Justitia Göttin der Justiz, der Rechtsprechung und der Gerechtigkeit (Foto: dpa)
Die Justiz stellt sich hinter die UNBild: picture-alliance/dpa

Das niederländische Berufungsgericht hat am Dienstag (30.03.) die Klage der Hinterbliebenen der Opfer und Überlebenden des Völkermordes in Srebrenica gegen die Vereinten Nationen (UN) und die Niederlande abgewiesen. Vor niederländischen Gerichten beziehungsweise von einem UN-Mitgliedsland könne die UN nicht verklagt werden. Die Vereinten Nationen genießen laut internationalen Konventionen Immunität.

Die Vorgeschichte

Der Screenshot vom niederländischen Fernsehen zeigt holländische UN-Soldaten in Potocari vor Hunderten von moslemischen Zivilisten, die aus dem nahegelegenen Srebrenica geflüchtet sind (Archivfoto: dpa / Bildfunk)
Hunderte Muslime flohen aus Srebrenica, tausende blieben zurückBild: picture-alliance/dpa

Die Klage des Verbandes "Mütter von Srebrenica", in der die Regierung der Niederlande und die UN beschuldigt werden, den Genozid an etwa 8.000 bosnischen Muslimen im Juli 1995 begangen zu haben, blickt auf eine zehnjährige Geschichte zurück. Die Klage wurde nach sechsjähriger Vorbereitungszeit am 4. Juli 2007 eingereicht. Genau an dem Tag, an dem sich der ehemalige General der Armee der bosnischen Serben und einer der Hauptverantwortlichen für das Massaker in Srebrenica, Zdravko Tolimir, vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag für unschuldig erklärte - und zwar in jedem Punkt der Anklage.

Vorwurf der Verfehlung

Die Klage der Hinterbliebenen hält noch einmal fest, dass es die Aufgabe der niederländischen Angehörigen des UN-Friedensbataillons UNPROFOR war, die Einwohner in der UN-Sicherheitszone zu schützen. Dieser Aufgabe seien sie jedoch nicht nachgekommen. Sie hätten den von den Angehörigen der Streitkräfte der bosnischen Serben begangenen Völkermord und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verhindert, sondern seien einfach abgezogen und hätten den Serben das Feld überlassen. Die Klageschrift wirft den Niederlanden und der UN die Verantwortung für den Tod von 8.000 Männern vor.

Größter zivilrechtlicher Prozess Europas

Hinterbliebene der Opfer des Massakers von Srebrenica im Gerichtssaal in Den Haag 2008 (Fotoarchiv: dpa / Bildfunk)
Vor fast zwei Jahren haben die Hinterbliebenen der Opfer des Massakers von Srebrenica bereits eine Klage verloren (2008)Bild: picture-alliance/dpa

Nach Einschätzung von Juristen ist dieses Verfahren die größte zivilrechtliche Klage in der Geschichte der europäischen Gerichtsbarkeit, weil 6.000 Frauen aus Srebrenica, die im Juli 1995 Angehörige verloren hatten, als Klägerinnen auftreten. Die Frauen wurden von einem internationalen Anwaltsteam vertreten. Ein Jahr nachdem die Klage eingereicht worden war, fand die erste Verhandlung statt. Das niederländische Gericht erklärte sich am 10. Juli 2008, unmittelbar vor dem Jahrestag des Falls von Srebrenica am 11. Juli, für nicht zuständig.

Es begründete seine Entscheidung damit, dass die UN nach internationalen Konventionen und Protokollen absolute Immunität genieße und kein Gericht eines Mitgliedstaates dieser Organisation den Prozess machen könne. Die Geschehnisse in Srebrenica seien zwar tragisch, aber die alleinige Verantwortung dafür trage die Armee der bosnischen Serben und ihr Anführer Ratko Mladic, der seit Jahren untergetaucht ist. Des Weiteren könne auch gegen die niederländischen Soldaten kein Prozess angestrebt werden, weil sie als Angehörige der UN-Friedenskräfte ebenfalls Immunität genießen würden.

Freifahrtschein für UN-Soldaten?

Drei UN-Blauhelmsoldaten in Bosnien (Foto: AP)
Immunität der UN sei auf UN-Soldaten übertragbar, so der Anwalt der KlägerBild: AP

Im Oktober 2008 legten die Anwälte der "Mütter von Srebrenica" Widerspruch gegen die Entscheidung des niederländischen Gerichts in Den Haag ein. Ihrer Ansicht nach ist die UN dazu verpflichtet, die Konventionen über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord, die internationale Rechtsordnung und die Menschenrechte zu schützen. Zudem habe das höchste Rechtsorgan der UN, der Internationale Gerichtshof in Den Haag, bereits festgestellt, dass in Srebrenica im Juli 1995 Völkermord an den bosnischen Muslimen verübt worden sei.

Den Anwälten der Klägerinnen zufolge darf sich auch eine internationale Organisation nicht der Verantwortung für Völkermord entziehen, der in einer ihrer Schutzzonen begangen wurde. Der niederländische Anwalt Axel Hagedorn, der die "Mütter von Srebrenica" vertrat, sagte, es sei gefährlich, dass die UN auch im Falle von Völkermord Immunität genieße, weil die in UN-Missionen tätigen Soldaten somit ungestraft Menschenrechte verletzen könnten.

Ein von der Regierung in Den Haag in Auftrag gegebener Forschungsbericht des niederländischen Instituts für Kriegsdokumentation von 2002 hatte nachgewiesen, dass die damalige niederländische Regierung mitschuldig am Srebrenica-Massaker sei. Sie habe unvorbereitete Soldaten in eine Mission geschickt. Nach der Veröffentlichung dieses Berichts war die Regierung unter Wim Kok zurückgetreten.

Autoren: Dzevad Sabljakovic / Mirjana Dikic

Redaktion: Nicole Scherschun