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Wächter der Menschenrechte

Helle Jeppesen
21. Dezember 2016

Der Menschenrechtsrat und das UN-Hochkommissariat wachen über die Einhaltung der Menschenrechte. Der Hohe Kommissar für Menschenrechte und die Mitglieder des Rates werden von der UN-Generalversammlung gewählt.

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Schweiz | UN Menschenrechtsrat Sitzung in Genf
Bild: imago/Xinhua

2006 löste der UN-Menschenrechtsrat als oberstes UN-Gremium die bisherige Menschenrechtskommission ab. Die Kommission war zunehmend in die Kritik geraten, vor allem wegen Ineffizienz. Mit der konstituierenden Sitzung am 19. Juni 2007 wurden alle Aufgaben der früheren Kommission auf den Rat übertragen.

Der UN-Menschenrechtsrat kann Resolutionen aussprechen und Sonderberichterstatter ernennen, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Doch die wichtigste Aufgabe des Rates ist  die Überprüfung der Länderberichte, die alle UN-Mitgliedstaaten zur Lage der Menschenrechte im eigenen Land regelmäßig abgeben müssen.

Der UN-Menschenrechtsrat besteht aus 47 Mitgliedern, die von der UN-Generalversammlung für jeweils drei Jahre gewählt werden. Die Zusammensetzung des Rates geht auf einen Schlüssel zurück, der die Bevölkerungszahlen der jeweiligen Kontinente berücksichtigt. Asien und Afrika  stellen je 13 Mitglieder, Lateinamerika und die karibischen Staaten acht, die osteuropäische Staaten sechs und Westeuropa und andere Staaten sieben Mitglieder.

Der Menschenrechtsrat ist beim Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf angesiedelt und tagt mindestens zehn Wochen im Jahr, verteilt auf drei mehrwöchige Tagungen.

Das Hochkommissariat in Genf ist die wichtigste Schaltstelle für Menschenrechtsfragen bei den Vereinten Nationen. Es koordiniert und unterstützt die Arbeit des Menschenrechtsrates und dessen Sonderberichterstatter.

Leiter des Sekretariats ist der UN Hohe Kommissar für Menschenrechte, Er ist  direkt dem UN-Generalsekretär unterstellt. Zurzeit hat der jordanische Diplomat Zeid Ra'ad Al Hussein dieses Amt inne.