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Dieselgate: VW strengt Musterverfahren an

8. August 2016

Die in Deutschland anhängigen Schadensersatzklagen von Anlegern gegen Volkswagen im Dieselskandal können in einem Musterverfahren geklärt werden. Dieses Verfahren wird allerdings komplex und langwierig.

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Deutschland Staatsanwaltschaft Braunschweig (Symbolbild)
Bild: picture-alliance/dpa/P. Steffen

Volkswagen-Aktionäre, die wegen des Abgas-Skandals auf Schadenersatz klagen, können sich auf ein Musterverfahren einstellen. Das Landgericht Braunschweig teilte am Montag mit, es habe einen sogenannten Vorlagebeschluss gefasst; dies ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem Kapitalanleger-Musterverfahren. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Braunschweig.

In einem Musterverfahren wählt ein Oberlandesgericht eine beispielhafte Klage von vielen gleich gelagerten Fällen aus, um in diesem Rechtsstreit vorab wichtige Fragen exemplarisch zu klären. Dieser Musterentscheid dient dann in allen anderen Fällen als Vorlage für die unteren Instanzen.

Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger sehen im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt. Die VW-Aktie stürzte nach dem Ausbruch der Abgas-Affäre ab, viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Unternehmen erstatten lassen. Ihr Argument: VW hätte deutlich früher über die Probleme informieren müssen, weil Kursabschläge drohten. VW ist der Überzeugung, alle Regeln für die Information der Kapitalmärkte eingehalten zu haben. Ob das tatsächlich so war, wird sich nicht schnell klären lassen.

Potentielle Kläger nun unter Zeitdruck

Anleger-Anwälte betonten am Montag, nur diejenigen VW-Aktionäre würden von dem Musterverfahren profitieren, die ihre Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht hätten. Dabei sei Eile geboten, da mit der Eröffnung des Musterverfahrens "vor Ablauf der Verjährungsfrist" zu rechnen sei. Diese Frist endet möglicherweise am 18. September, ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals - abschließend ist dies aber noch nicht geklärt.

Hatte VW zu lange gewartet?

Mit dem Vorlagenbeschluss hat das Landgericht Braunschweig den Weg für das Musterverfahren gegen VW freigemacht. "Das ist der Startschuss", sagte Richterin Maike Block-Cavallaro am Montag. Nach den Kursverlusten im Zuge des Diesel-Skandals geht es bei den 170 zugelassenen Schadensersatzklagen um einen Streitwert von insgesamt knapp vier Milliarden Euro.

Als Zeitfenster für den offiziellen Beginn der Musterverfahrens wird "frühestens" Ende 2016 angepeilt. "Es geht darum, einen Zeitrahmen abzustecken - das heißt aber nicht, dass es dann auch eintritt", sagte Block-Cavallaro mit Hinweis auf das umfassende und langwierige Verfahren. Danach wird dann ein Musterkläger bestimmt. Die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz ist über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) möglich. Es eröffnet die Chance, stellvertretend für andere vor dem Oberlandesgericht ein Verfahren zu führen und Streitfragen zu klären

dk/hmf (dpa/rtr/dpa)