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Edathy will Berufung einlegen

1. Juni 2015

Kein Parteiausschluss für Sebastian Edathy, aber seine Mitgliedschaft muss er für drei Jahre ruhen lassen. Diese Konsequenz zog der SPD-Bezirk Hannover aus der Kinderpornografie-Affäre. Edathy legt Widerspruch ein.

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Ex-SPD-Abgeordneter Sebastian Edathy (foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Wie das Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover bekanntgab, muss der frühere Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy wegen der Vorwürfe um den Besitz kinderpornografischer Fotos und Videos seine Mitgliedsrechte drei Jahre ruhen lassen. Für einen von der Parteispitze beantragten Parteiausschluss sah das Gremium keine ausreichende Grundlage. Das in Rede stehende Verhalten Edathys habe sich "allein in der Privatsphäre" abgespielt, erklärte die Kommission.

Die mediale Aufmerksamkeit, die der Fall ausgelöst habe, sei nicht nur ihm zuzuschreiben. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundwerte der SPD liege nicht vor, durch sein Verhalten sei der Partei außerdem auch kein "schwerer Schaden" entstanden. Das ist Voraussetzung für einen Ausschluss aus der Partei.

Gleichwohl verstoße das Bestellen und Herunterladen derartiger Bilder unabhängig von der Frage der Legalität gegen die "grundsätzliche Haltung und Programmatik" der SPD, sich für Kinderschutz und gegen die Ausbeutung Minderjähriger einzusetzen, erklärte Edathys Heimatverband weiter. Daher sei ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet worden. Der 45-Jährige darf in dieser Zeit weder für ein Amt kandidieren noch an parteiinternen Veranstaltungen oder Abstimmungen teilnehmen.

Edathy will um Rechte in der Partei kämpfen

Edathy teilte via Facebook mit, dass er gegen die Entscheidung Berufung bei der SPD-Schiedskommission einlegen werde. Es sei unverständlich, warum seine Mitgliedschaft ruhen solle. Er habe den Eindruck, dass man dem SPD-Vorstand "ein komplettes Scheitern ersparen" wollte. Dies sei "politisch nachvollziehbar", aber er akzeptiere das nicht.

Fahimi: Berufung der Bundes-SPD möglich

Die SPD-Bundesspitze in Berlin äußerte sich zurückhaltend zur Entscheidung des Bezirks Hannover. "Der Parteivorstand hat die Entscheidung der Bezirksschiedskommission Hannover zur Kenntnis genommen", sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi. "Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen und anschließend entscheiden, ob wir Berufung gegen den Beschluss einlegen und die Bundesschiedskommission anrufen werden."

Edathys Verhalten sei parteischädigend gewesen, so Fahimi. Es gehe nicht allein um die Frage eines Ausschlusses, sondern um die Prüfung seines Fehlverhaltens und möglicher Sanktionsmaßnahmen. Die SPD-Bundesspitze hatte zuvor bereits angekündigt, dass sie sich bei einem Verbleib Edathys in der Partei weitere Schritte offen halte.

Der frühere SPD-Innenpolitiker war durch das Auffliegen eines Kinderporno-Händlerrings in das Visier von Ermittlungen geraten. Er trat Anfang 2014 von allen Ämtern zurück. Zugleich entwickelte sich der Vorgang zu einer politischen Affäre, weil der Verdacht besteht, dass Edathy frühzeitig über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden sein könnte. Der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss ein, um das zu klären. Der Ausschuss will durchleuchten, wie der Informationsfluss zwischen Ermittlern und Politikern lief, ob Edathy vor den Ermittlungen gewarnt worden sein könnte und ob es sich hier um den Verrat von Ermittlungsgeheimnissen handeln könnte.

Edathy war wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material angeklagt worden. Das Landgericht Verden hatte den Prozess aber nach einem Geständnis gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Juristisch gilt der Politker damit als unschuldig und ist nicht vorbestraft. Edathy selbst lehnt einen Parteiaustritt ab.

qu/gri/sc (dpa, afp, ARD)