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Rumänien: EGMR verurteilt Menschenrechtsverletzungen

23. Mai 2023

Dass gleichgeschlechtliche Paare in dem EU-Land nicht heiraten oder eine Partnerschaft eintragen dürften, sei eine Ungleichbehandlung mit Heterosexuellen und verletze die Menschenrechte, urteilt der EGMR.

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Gay-Pride-Parade in Bukarest
Gay-Pride-Parade für die Rechte von homosexuellen Paaren in Bukarest (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/V.Ghirda

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen der Nicht-Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren verurteilt. Dass gleichgeschlechtliche Paare in dem Mitgliedstaat des Europarates nicht heiraten oder eine Partnerschaft eintragen dürften, verletze ihre Menschenrechte, urteilte das Gericht. Mit fünf zu zwei Stimmen sah das Gericht in Straßburg Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, der sich auf das Privat- und Familienleben bezieht.

Bis Anfang der 2000er Jahre stand Homosexualität in Rumänien unter Strafe. Rechtlich erkennt das Land gleichgeschlechtliche Paare bis heute nicht an. 21 Paare waren 2019 und 2020 vor den EGMR gezogen, weil sie keinen Zugang zu den gleichen Rechten hatten wie heterosexuelle verheiratete Paare.

Keines der Argumente der Regierung des EU-Landes gegen eine rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren wiege schwer genug, urteilte nun das Gericht. "Homosexuellen Partnerschaften die Anerkennung zu erlauben, würde die Institution der Ehe nicht beeinträchtigen, weil heterosexuelle Paare immer noch heiraten dürfen", erklärte der EGMR.

Der Gerichtshof erinnerte daran, dass alle EU-Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Rahmen schaffen sollten, der die Anerkennung und den Schutz gleichgeschlechtlicher Paare sicherstellt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg ist kein Organ der Europäischen Union. Hinter dem EGMR steht der Europarat. Dort sind 46 Staaten Mitglied, die längst nicht alle in der EU sind - beispielsweise die Türkei oder Großbritannien. Der EGMR ist die letzte Instanz, an die sich Kläger wenden können, nachdem sie alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft haben.

qu/uh (afp)